Welche Konsequenzen drohen bei Überschreiten der Grenzen berufsüblicher Beratung?
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27. Mai 2019
Fachbeitrag für IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Einem Steuerberater, der wegen Beihilfe z.B. zu einer vorsätzlich begangenen Umsatzsteuerhinterziehung eines Mandanten verurteilt wurde, droht im Anschluss an diese Verurteilung auch eine auf § 71 AO gestützte Haftungsinanspruchnahme.
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Alexander Littich
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und für Steuerrecht in München, Landshut, Regensburg und Leipzig
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Dr. Janika Sievert
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