Weiteres Urteil zum Subventionsbetrug

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Ermittlungsverfahren wegen falscher Angaben bei der Beantragung von Corona-Soforthilfen nehmen Fahrt auf

Wie der Bayerische Rundfunk 90.000 Euro Corona-Hilfe kassiert – Prozess um Subventionsbetrug | BR24 berichtet, wurde ein Unternehmer zu einer Bewährungsstrafe von 14 Monaten und einer Geldauflage von € 10.000,00 verurteilt. Der Geschäftsführer war angeklagt, zu Unrecht 90.000,00 Euro Corona-Soforthilfe erhalten zu haben. Dies hatte er durch die falsche Darstellung der Liquiditätsengpässe in 8 Fällen bewerkstelligt.

Die Freiheitsstrafe wurde zwar zur Bewährung ausgesetzt. Hinzu kommt jedoch, dass durch die Höhe der Strafe eine 5-jährige Sperre für eine weitere Tätigkeit als Geschäftsführer eintritt. § 6 GmbHG – Einzelnorm (gesetze-im-internet.de). Diese Nebenfolge dürfte weit schwerer wiegen, da sie für viele Betroffene einem Berufsverbot gleichkommt.

Ebenfalls nach Meldungen des BR gibt es in Unterfranken mehrere anhängige Verfahren wegen der zu Unrecht beantragten Corona-Soforthilfen. Unter anderem wird gegen Unternehmer ermittelt, deren Unternehmen bereits vor der Pandemie in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren oder neu gegründete Unternehmen führten, die noch nicht antragsberechtigt waren. Immer wieder werden auch die dargestellten Liquiditätsengpässe überprüft.

Anträge auf Soforthilfe jetzt überprüfen

Unternehmern ist daher zu raten, die gestellten Anträge auf Corona-Soforthilfen nochmals zu überprüfen. Insbesondere die entstandenen Liquiditätsengpässe sollten dabei im Fokus der Überprüfung stehen. Natürlich müssen aber auch die weiteren Antragsvoraussetzungen vorgelegen haben. Entsprechend der Ausführungen in den Bewilligungsbescheiden sind die Empfänger der Soforthilfen verpflichtet, Änderungen in den Antragsvoraussetzungen mitzuteilen. Eine Rückzahlung etwaig zu viel erhaltener Soforthilfen schließt zwar den Straftatbestand des Subventionsbetruges § 264a StGB – Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) nicht aus, kann jedoch im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens die zu erwartende Strafe merklich mildern. Insbesondere besteht auf diese Weise durchaus die Chance, aufgrund einer niedrigeren Strafe die 5-jährige Sperre für eine weitere Geschäftsführertätigkeit zu umgehen.

Ermittlungsverfahren? Wir verteidigen Sie!

Ihre versierten Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger bei ECOVIS beraten und verteidigen Sie natürlich im Falle der Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen Subventionsbetruges und aller damit zusätzlich in Betracht kommenden Delikte

Rechtsanwältin in Würzburg und München, Dr. Janika Sievert
Dr. Janika Sievert
Rechtsanwältin in Würzburg und München, Fachanwältin für Strafrecht und Steuerrecht
Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht, Medizinstrafrecht
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