Weiteres Urteil zu Corona-Subventionsbetrug – kein Antragsrecht für bereits verkaufte Firma

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Die Urteile rund um Subventionsbetrug bei Corona-Soforthilfen reißen nicht ab: nachdem die Fälle des Subventionsbetrugs im Laufe der Pandemie immer mehr zugenommen haben und selbst eine Haftstrafe kürzlich durch den BGH bestätigt wurde, hat das AG München nun entschieden, dass ein Subventionsbetrug im Sinne des § 264 StGB durch Beantragung von Corona-Soforthilfen auch dann vorliegt, wenn die Soforthilfe für Firmen beantragt wurde, die bereits verkauft worden sind.

Widerrechtlich 30.000 Euro erhalten

In dem beurteilten Fall (AG München, Urteil vom 11.08.2021 – 1111 Ls 319 Js 148306/20) hatte ein 24-jähriger Angeklagter Soforthilfen in Höhe von 30.000 Euro erhalten, um vermeintliche Liquiditätsengpässe seiner beiden Gesellschaften zu überwinden. Das Problem war jedoch, dass im Zeitpunkt der Beantragung der Subvention die GmbHs durch notariellen Vertrag bereits verkauft worden waren.
Somit bestand im Zeitpunkt der Antragstellung kein Gewerbe mehr und der Antrag hätte nicht mehr gestellt werden dürfen. Durch eine Verdachtsmeldung der Bank des Angeklagten konnte der Sachverhalt ermittelt werden.

Bewährungsstrafe plus Geldstrafe

Letztendlich wurde der Angeklagte unter Berücksichtigung aller Umstände zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren, einer zusätzlichen Geldstrafe in Höhe von 130 Tagessätzen und 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Die Verurteilung zu einer Geldstrafe neben der Freiheitsstrafe ist nach § 41 StGB zulässig.
Zu seinen Gunsten sprach dabei, dass er keine Vorstrafen hat und geständig war. Außerdem konnte der zu Unrecht erhaltene Geldbetrag sichergestellt werden.

Ausnutzen der Pandemie wirkt strafschärfend

Strafschärfend wurde jedoch gewertet, dass der Angeklagte die Pandemiesituation und die unbürokratische finanzielle Hilfe der Bundesregierung für Bedürftige auf dreiste Art ausgenutzt hat. Dieser Umstand könnte wohl bei einigen der aktuell laufenden Verfahren zum Nachteil des Antragsstellers Berücksichtigung finden.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Beratung durch qualifizierte Strafverteidigerin und Strafverteidiger

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Rechtsanwalt in München, Landshut, Regensburg und Leipzig, Alexander Littich
Alexander Littich
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und für Steuerrecht in München, Landshut, Regensburg und Leipzig
Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht
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Rechtsanwältin in Würzburg und München, Dr. Janika Sievert
Dr. Janika Sievert
Rechtsanwältin in Würzburg und München, Fachanwältin für Strafrecht und Steuerrecht
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