Was haben Honorarärzte und Amateurfußballer gemeinsam?
Auf den ersten Blick so gar nichts, soweit nicht der Arzt gleichzeitig auch Fußball spielt.
Das LSG Niedersachsen-Bremen hat nun aber im Anschluss an die Entscheidungen zu den Honorarärzten entschieden, dass auch ein Amateurfußballer, der monatlich 900 Euro von seinem Verein erhält, sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist (05.07.2019, L 2 BA 38/19 B ER).
Aufgrund der Höhe der Zahlung sah das Gericht den Rahmen eines Hobbys überschritten und sah eine wirtschaftliche Abhängigkeit des Spielers, der als Student eingeschrieben war. In der Vorsaison hatte der Student von seinem Verein lediglich 250 Euro erhalten. Diesen Betrag erachtete das LSG als sozialversicherungsfreie, pauschale Aufwandsentschädigung und Motivationszahlung.
Alle Vereine, nicht nur Fußballvereine, die ihren im Amateurbereich tätigen Spielerinnen und Spielern Aufwandsentschädigungen zahlen, sollten also vor Leistung einer Pauschale stets prüfen, ob die Zahlung geeignet ist, eine wirtschaftliche Abhängigkeit zu begründen. Die Lebensumstände und sonstigen Einkünfte der Spielerinnen und Spieler müssen hier Beachtung finden. Die feste Grenze, bei deren Überschreiten stets Sozialversicherungsbeiträge abzuführen sind, gibt es nicht; es kommt hier immer auf den Einzelfall an.
Im schlimmsten Fall drohen nicht nur die Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen und ggf. Lohnsteuer nebst hohen Zinsen und Säumniszuschlägen. Es kann auch zu Durchsuchungen wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Sozialversicherungsbeiträgen oder auch Lohnsteuerhinterziehung kommen.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung der Verträge, Statusfeststellungsverfahren bei der DRV und auch im Falle eines Ermittlungsverfahren gegen den Vereinsvorstand. Wie Sie sich im Falle einer Durchsuchung verhalten sollten, lesen Sie hier…