Vorzeitiges Aus für das Verbandssanktionengesetz?
Es deutet sich ein vorzeitiger Spielabbruch in der Diskussion um das Verbandssanktionen-gesetz an. Noch im Juni 2020 hatte der Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft neue Wellen in der langjährigen Diskussion zwischen Befürwortern und Gegnern eines Unternehmensstrafrechts geschlagen. Zugegebenermaßen, auch wir dachten, dass das Gesetz sehr kurzfristig verabschiedet wird (Unternehmensstrafrecht naht! Compliance kann schützen! – Rechtsanwälte für Wirtschaftsstrafrecht (ecovis.com))
Strafen für Unternehmen und internal investigations – das war der Plan
Auch Deutschland wollte endlich angemessene Reaktionen auf Unternehmenskriminalität gesetzlich normieren. Der Regierungsentwurf verfolgte das Ziel, die Sanktionierung von Verbänden, deren Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, endlich auf eine eigenständige gesetzliche Grundlage zu stellen, dem Legalitätsprinzip zu unterwerfen und ein verbessertes Instrumentarium für die Ahndung von Verbandstaten bereit zu stellen. Zudem sollten endlich auch in Deutschland Compliance-Maßnahmen in Unternehmen gefördert werden und Anreize dafür bieten, dass Unternehmen mit internen Untersuchungen selbst zur Aufklärung der Straftaten beitragen können.
Das Spiel ist aus – zumindest für’s Erste
In dieser Legislaturperiode ist das Verbandssanktionengesetz jedoch gescheitert. Wie es sich nach den im Herbst anstehenden Bundestagswahlen weiterentwickelt, ist derzeit höchst unklar. Natürlich werden wir hier weiter berichten.
Compliance bleibt wichtig! Die richtige Aufstellung lohnt sich auch jetzt!
Compliance im Unternehmen lohnt sich weiterhin. Wir gehen davon aus, dass es sich in der Geschichte des Verbandssanktionengesetzes nur um eine kurze Ruhepause handelt. Spätestens in der kommenden Legislaturperiode werden die Diskussionen wieder geführt werden. Diese Pause sollte von den Unternehmen genutzt werden, um bestehende Compliance-Management-Systeme zu überprüfen oder die Chance zu nutzen, ein Compliance-System aufzubauen und weiter zu entwickeln.
Compliance in allen Unternehmensbereichen erlangt eine immer höhere Bedeutung und bereits heute, auch ohne ein verabschiedetes Verbandssanktionengesetz, machen wir in Strafverfahren die Erfahrung, dass bestehende oder frisch eingeführte Compliance-Systeme ein gutes Licht auf die Unternehmenskultur werfen und sich deutlich in der Strafzumessung zu Gunsten der Beteiligten wiederspiegeln. Zudem gibt es zum Beispiel mit dem Entwurf des Lieferkettengesetzes (Lieferkettengesetz: Worauf sich Unternehmen ab 2023 einstellen sollten (ecovis.com)) oder dem Entwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes (2020_11_26-Referentenentwurf-Whistleblowing-BMJV-1.pdf (ecovis.com)) einzelne Bausteine, die von Unternehmen im Rahmen ihrer individuellen Compliance zeitnah berücksichtigt werden müssen.
Nutzen Sie die Chance, sich frühzeitig mit der Compliance in Ihrem Unternehmen zu beschäftigen. Wir beraten Sie gerne.
Dr. Janika Sievert
Rechtsanwältin in Würzburg und München, Fachanwältin für Strafrecht und Steuerrecht
Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht, Medizinstrafrecht
Tel.: +49 931-352 87 52
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