Umsatzsteuerbetrug bei Autohändlern
Die Automobilwoche hat am Dienstag, 01. August 2017 folgenden Beitrag veröffentlicht:
Automobilwoche Steuertipp: Vorsicht vor Umsatzsteuerbetrug
Bei ausländischen Umsatzsteuernummern sollten Autohändler lieber genauer hinsehen. Die Behörden warnen vor Betrugsversuchen – und die können das Autohaus teuer zu stehen kommen.
Das rheinland-pfälzische Landesamt für Steuern warnt vor Umsatzsteuerbetrug bei Autohändlern. Dabei versuchen offenbar gut organisierte Banden, den Händlern missbräuchlich genutzte ausländische Umsatzsteuernummern unterzumogeln. Im nördlichen Rheinland-Pfalz war einem Hinweist der Kriminalpolizei zufolge eine offenbar osteuropäische Bande mit Tatbeteiligten unter anderem aus Rumänien aktiv.
Die Banden versuchen bei deutschen Autohändlern Fahrzeuge zu kaufen und geben dabei eine echte ausländische Umsatzsteueridentifikationsnummer an. Der eigentliche Inhaber der Umsatzsteueridentifikationsnummer weiß gemäß der Ermittlungen der Kriminalpolizei aber nichts vom Fahrzeugkauf in seinem Namen und mit seiner steuerlichen Identität.
Hoher finanzieller Schaden droht
Das Problem dabei: Durch die Übergabe der Fahrzeuge ohne Berechnung von Umsatzsteuer entsteht ein erheblicher finanzieller Schaden. Allein im aktuellen Fall wurden Steuern in Höhe von mehr als einer Millionen Euro hinterzogen. Denn in irgendeinem Land muss das Auto versteuert werden. Die Käufer tun dies aber nicht und der Schaden droht am Händler hängenzubleiben, denn sein deutsches Finanzamt wird von ihm den Beleg- und Buchnachweis sowie eine „Gelangensbescheinigung“ verlangen. Letztere die bestätigt, dass das Auto tatsächlich bei jenem angeblichen Käufer gelandet ist, dessen Umsatzsteuernummer angegeben wurde. Kann der Autohändler diese Bescheinigungen nicht liefern, muss er ans Finanzamt die Umsatzsteuer aus dem Kaufpreis zahlen – bei 20.000 Euro wären das beispielsweise 3.193,28 Euro. So wird der Verkauf schnell zum Verlustgeschäft.
Das Landesamt für Steuern bittet Autohändler daher, die Identität der Käufer und des angeblichen Auftraggebers genau zu prüfen. Im aktuellen Fall hätte man hier durchaus stutzig werden können, denn die rumänische Tätergruppe, die vor Ort auftrat, gab die Umsatzsteuernummer eines italienischen Unternehmers an. „Gerade in einer so doch recht ungewöhnlichen Verkaufskonstellationen ist Vorsicht geboten“, sagt Ecovis-Steuerstrafrechtler Alexander Littich. Er rät daher: „Es ist immer gut, sich sämtliche Papiere vorlegen zu lassen, also auch die amtlichen Ausweisdokumente des angeblichen Käufers. Der Händler sollte zum Gegencheck die Telefonnummer des Käufers erfragen, um ihn kurz anzurufen. Wenn so etwas nicht möglich ist, ist klar, dass etwas faul ist.“ (AMW/ruc)
Steuerstrafrechtler Alexander Littich: „Es ist immer gut, sich sämtliche Papiere vorlegen zu lassen.“
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