Umsatzsteuer: Rückabwicklung von Scheingeschäften und die steuerstrafrechtlichen Folgen
Scheingeschäfte zwischen Unternehmern können nicht nur zu hohen Umsatzsteuerschäden führen, für die die beteiligten Unternehmer persönlich in die Haftung genommen werden können. Auch führen solche illegalen Konstrukte zu Steuerstrafverfahren, die aufgrund der hohen Schäden zu sehr hohen Geld- und sogar Freiheitsstrafen führen können, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden können.
Was es in solchen Verfahren zu beachten gilt und ob der Steuerschaden ggf. noch reduziert werden kann, beleuchten die Steuerstrafrechtsexperten Dr. Janika Sievert und Alexander Littich in ihrem neusten Beitrag in der PStR.
Alexander Littich
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und für Steuerrecht in München, Landshut, Regensburg und Leipzig
Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht
Tel.: +49 871-96 21 6-25
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Dr. Janika Sievert
Rechtsanwältin in Würzburg und München, Fachanwältin für Strafrecht und Steuerrecht
Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht, Medizinstrafrecht
Tel.: +49 931-352 87 52
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