Steuerhinterziehung bei Taxifahrern – Genehmigung kann entzogen werden

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Auch Taxifahrer müssen bei Straftaten, die sie aus ihrem Beruf heraus begehen, wie etwa Steuerhinterziehung, befürchten, dass die Taxigenehmigung entzogen wird.
So hat das VG Köln etwa entschieden, dass eine Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen nach § 25 PBefG wegen steuerlicher Unzuverlässigkeit widerrufen werden kann.
Das VG Köln hat explizit darauf hingewiesen, dass nicht erst eine strafgerichtliche Verurteilung oder eine rechtskräftige Entscheidung des Finanzgerichts abgewartet werden müsse, um gewerberechtlich von einer Unzuverlässigkeit ausgehen zu können. Auch mit der Begründung, die Steuerbescheide seien noch nicht rechtskräftig, könne man das gewerberechtliche Verfahren nicht stoppen. Auch dies gilt es, im Rahmen Strafverfahrens zu berücksichtigen.

Rechtsanwältin in Würzburg und München, Dr. Janika Sievert
Dr. Janika Sievert
Rechtsanwältin in Würzburg und München, Fachanwältin für Strafrecht und Steuerrecht
Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht, Medizinstrafrecht
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