Steigende Fallzahlen: Subventionsbetrug als Begleiterscheinung der Pandemie
Das Bundeskriminalamt (BKA) teilte am 29. Juni 2021 in einer Pressemitteilung (BKA – Pressemitteilungen des BKA – Hohe Schäden durch Subventionsbetrug in der Pandemie) mit, dass in der Pandemie auch die polizeilich erfassten Fälle von Wirtschaftskriminalität wieder angestiegen sind. So registrierte man in 2020 49.174 Wirtschaftsdelikte, was im Vergleich zu 2019 einem Anstieg von 21,5 % entspricht.
Home-Office verringert nur die Corona-Fallzahlen
Die Pflicht zum Homeoffice und die weitestgehende Stilllegung des öffentlichen Lebens haben die Wirtschaftskriminalität weit weniger ausgebremst, als die regulären Bereiche des täglichen Lebens. Durch die Möglichkeiten der Antragstellung im Internet entstanden auch neue Möglichkeiten zur Tatbegehung; Subventionsbetrug kann schließlich auch in häuslichen Arbeitszimmern begangen werden.
So erhöhte die Anzahl der virtuellen Straftaten bei der missbräuchlichen Beantragung bzw. Inanspruchnahme von Corona-Soforthilfen im Jahr 2020 die registrierten Fallzahlen im Bereich des Subventionsbetruges exorbitant. Wurden hier im Jahr 2019 vor der Pandemie lediglich 318 Fälle registriert, so gab es im Jahr 2020 7.585 registrierte Fälle. Die Pflicht zum Home-Office mag sich positiv auf die Corona-Fallzahlen ausgewirkt haben, im Bereich der Kriminalität brachte die Pandemie einen negativen Effekt mit sich.
Hohe Dunkelziffer wahrscheinlich
Und man kann davon ausgehen, dass es immer noch eine hohe Dunkelziffer gibt, also Fälle, die bislang mangels eingehender Prüfung aller Anträge und Auszahlungen durch die Bewilligungsstellen noch nicht entdeckt wurden.
Jetzt schon hoher Schaden
Das BKA berichtet von einem Schaden im Jahr 2020 durch betrügerisch erlangte Corona-Soforthilfen von insgesamt 151,3 Millionen Euro.
Das BKA weist jedoch auch darauf hin, dass sich die Aufklärungsquote im Bereich der Wirtschaftskriminalität auf einem sehr hohen Niveau (91,5 %) bewegt. Auch im Falle der missbräuchlichen Beantragung oder Inanspruchnahme von Corona-Soforthilfen oder anderweitigen Corona-Subventionen (Strafbarkeit von Falschangaben bei Beantragung der Überbrückungshilfe – Rechtsanwälte für Wirtschaftsstrafrecht (ecovis.com)) muss also einem Ermittlungsverfahren gerechnet werden.
Sollten Sie ein solches Schreiben mit dem Vorwurf des Subventionsbetruges erhalten, verteidigen wir Sie umfassend.
Unberechtigt erhaltene Soforthilfe freiwillig zurückzahlen
Sollten Sie Zweifel haben, ob Sie die Corona-Soforthilfe zu Recht erhalten haben oder gegebenenfalls diese zurückzahlen müssen, so können Sie sich auch gerne an uns wenden. Zwar gibt es im Bereich des Subventionsbetruges keine strafbefreiende Selbstanzeige wie etwa bei der Steuerhinterziehung. Jedoch müsste eine freiwillige Meldung an die Bewilligungsstellen sowie die damit verbundene Rückzahlung auf jeden Fall strafmildernd wirken.
Wir beraten Sie hierzu gerne.
Dr. Janika Sievert
Rechtsanwältin in Würzburg und München, Fachanwältin für Strafrecht und Steuerrecht
Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht, Medizinstrafrecht
Tel.: +49 931-352 87 52
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