Schon über 100 Whistleblower-Hinweise! Warum Unternehmen jetzt handeln sollten
Das Hinweisgeberschutzgesetz hat Fahrt aufgenommen und es zeigt sich, dass die Mitarbeitenden ihre Rechte kennen. Unternehmen mit über 250 Mitarbeitern mussten bereits bis zum 2. Juli 2023 (Hinweisgeberschutz aktiv! Der Countdown läuft!) ein Hinweisgebersystem schaffen und vorhalten, welches allen Beschäftigten zur Verfügung steht. Soweit ein solches internes Meldesystem nicht zur Verfügung steht oder einem intern gemeldeten Verstoß nicht abgeholfen wurde, können sich die Mitarbeitenden auch direkt an die externe Meldestelle wenden. Von dieser Option wurde seit Inkrafttreten des Gesetzes am 02.07.2023 schon vielfach Gebrauch gemacht.
Mitarbeitende nutzen externe Meldestelle – vielfältige Risiken für Unternehmer
Über die externe Meldestelle, angesiedelt beim Bundesamt für Justiz (BfJ – Hinweisgeberstelle), wurden in den vergangenen zweieinhalb Monaten bereits 113 Whistleblower-Meldungen abgegeben. Das teilte eine Sprecherin des Justizministeriums auf Anfrage der Medien mit (es berichtete unter anderem tagesschau.de, zuletzt abgerufen am 18.09.2023).
Von solchen Hinweisen betroffene Unternehmen vergeben eine bedeutende Chance für eine interne Aufklärung des Hinweises und die Planung der nächsten Schritte. Im schlimmsten Fall werden die im Justizministerium eingegangenen Hinweise an die Staatsanwaltschaft zur weiteren Aufklärung weitergeleitet. Die Folge können Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen und im Zuge dessen Durchsuchungen im Unternehmen sein. Der drohende Reputationsschaden ist hoch und die Kosten für eine Aufarbeitung und Verteidigung in laufenden Ermittlungsverfahren meist deutlich höher als die Vorhaltekosten für ein Hinweisgebersystem.
Wer kann interne Meldestelle sein?
Eine interne Meldestelle kann vom Unternehmen mit einer eigenen Mitarbeiterin oder einem eigenen Mitarbeiter sowie einer internen Organisationseinheit ausgestattet sein. Möglich ist auch eine Auslagerung auf einen Dritten, z.B. Ecovis als spezialisierte Anwaltskanzlei. Dies empfiehlt sich, da nur so ein Interessenkonflikt auf Unternehmensebene ausgeschlossen werden kann und die professionelle Abarbeitung eines jeden Hinweises sichergestellt ist.
Benötigen Sie noch Beratung?
Die Tagesschau hat zudem berichtet, dass die meisten Hinweise über das Online-Formular bei der externen Meldestelle eingingen.
Diese Möglichkeit bietet Ihnen unsere Ecovis-Hinweisgeberstelle auch. Nutzen Sie diese Möglichkeit und stellen Sie Ihren Mitarbeitenden einen eigenen internen Hinweisgeberkanal zur Verfügung. Nur so behalten Sie den Überblick über eingehende Meldungen und können gemeinsam mit uns etwaig erhobene Vorwürfe aufarbeiten.
Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie sich professionelle und vertrauliche Beratung und Unterstützung benötigen.
Spätestens ab dem 17.12.2023 müssen auch kleinere Unternehmen zwischen 50 und 249 Mitarbeitenden eine Hinweisgeberstelle eingerichtet haben.
Sehen Sie als Unternehmer die Einrichtung Ihrer internen Meldestellen auch als Chance: Sie können hausintern Schwachstellen aufdecken und Risiken eindämmen.
Dr. Janika Sievert
Rechtsanwältin in Würzburg und München, Fachanwältin für Strafrecht und Steuerrecht
Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht, Medizinstrafrecht
Tel.: +49 931-352 87 52
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