Probleme mit SOKA-BAU

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Es kommt immer wieder vor, dass Unternehmen unvorbereitet ein Schreiben der SOKA-BAU, zur Teilnahme an den Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft, erhalten.
Diesem Schreiben wird regelmäßig noch ein Blatt zur Betriebsanmeldung beigefügt, in dem die jeweilige Betriebstätigkeit angegeben werden soll.
Doch Vorsicht ist hier geboten. Wer nämlich allzu gutgläubig eine der dort angeführten Betriebstätigkeiten ankreuzt, gilt schnell als Betrieb, welcher zur Teilnahme an den Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft verpflichtet ist.
Als Folge dessen kann dann der Betrieb mit einer Flut von Nachforderungen konfrontiert werden. Diese teils erheblichen Rückstände werden oft nur mit einem Schreiben gefordert. Sollte die Forderung gegenüber der SOKA-Bau nicht beglichen werden, kommt es immer wieder vor, dass die SOKA-BAU mehrere Mahnbescheide hintereinander beantragt.
Vorgehen:
Wichtig ist zunächst, sich bereits vor Rücksendung des Anschreibens zu informieren, ob man tatsächlich einen Baugewerbebetrieb führt oder eventuell zu einem anderen Gewebe zählt. So kann bereits im Vorfeld die Inanspruchnahme von ungerechtfertigten Forderungen vermieden werden.
Sollten mehrere Mahnbescheide erlassen worden sein, so ist es wichtig, gegen jeden einzelnen fristgemäß einen Widerspruch einzulegen.