Panama Papers – was steckt hinter Briefkastenfirmen?
Die veröffentlichten Enthüllungen der Süddeutschen Zeitung beschäftigen uns aktuell alle und betreffen mehr Personen und Firmen, als sich die meisten steuerehrlichen Bürger vorstellen konnten.
Dabei sprechen die Enthüllungen oft von Briefkastenfirmen.
Was sind Briefkastenfirmen?
Briefkastenfirmen existieren in der Regel nur auf dem Papier, verfügen also über kein eigenes wirtschaftliches Geschäft, also keine Produktion, Mitarbeiter oder sonstige Geschäftsausstattung. Briefkastenfirmen unterhalten nicht selten nur ein Bankkonto und einen „Briefkasten“ für die Post (Geschäftssitz und Postadresse).
Solche Briefkastenfirmen können sowohl von Privatpersonen unterhalten werden, die z.B. Vermögenswerte ins Ausland verlagern oder aber auch von Unternehmen, die z.B. Einnahmequellen ins Ausland verlagern, indem Sie z.B. Provisionszahlungen auf eine neue gegründete Firma im Ausland transferieren.
Einer der berühmten Fälle der Panama Papiere ist wohl Lionel Messi, dem in einem bereits anhängigen Verfahren zur Last gelegt wird, Einnahmen aus der Verwertung seiner Bildrechte nicht vollständig erklärt zu haben und hierdurch Steuern in Millionenhöhe verkürzt zu haben. Angeblich waren dabei auch Briefkastenfirmen in Belize und Uruguay involviert.
Einer seiner Fußballkollegen Neymar wurde erst im März dazu verurteilt, insgesamt einen Betrag von über 45 Millionen Euro an Steuern und Bußen für in den Jahren 2011 bis 2014 verkürzte Steuern. Auch hier waren Scheinfirmen im Spiel.
Es sind meist die Einkommensmillionäre, die durch Gründung solcher Scheinfirmen eine Einkommensverlagerung in Steueroasen vornehmen.
Aber auch Banken und Unternehmen stehen nun im Fokus der Ermittlungen. Zahlreiche Banken haben ihren Kunden wohl bei der Verlagerung ihrer Konten und Vermögenswerte geholfen. Und verschiedene Firmen nutzten auch die Gründung von Gesellschaften im steuergünstigen Ausland, um Gewinne dorthin zu verlagern.
Damit wird der Ruf nach einem schärferen Unternehmensstrafrecht in Deutschland wieder lauter. Einst waren die deutschen Vorschriften zur Sanktionierung von Unternehmen im Rahmen des Ordnungswidrigkeitenrechts vorbildlich. Mittlerweile steht Deutschland im europäischen Vergleich jedoch nahezu isoliert da, da kein anders Land so konsequent nach wie vor nur an einer persönlichen Strafbarkeit der handelnden Personen festhält.
Längst haben die Nachbarländer um Deutschland herum ein sogenanntes Verbandsstrafrecht eingeführt, das neben dem Individualstrafrecht eine strafrechliche Verantwortung von Unternehmen für das Handeln ihrer Geschäftsführer und Vorstände vorsieht. Teilweise sind die Strafen, die von den ausländischen Strafgesetzbüchern vorgesehen werden, viel einschneidener und damit wirkungsvoller als das deutsche Ordnungswidrigkeitenrecht, das lediglich die Verhängung von Geldbußen vorsieht.
Wenn einer Bank die Zulassung versagt werden kann, oder ein Werbeverbot für Unternehmen verhängt werden kann und zum Schutz der finanziellen Interessen der EU ein Unternehmen am Bieterverfahren oder beim Bezug von Beihilfen ausgeschlossen werden kann, ist das oft existenzgefährend und damit viel wirksamer als das nächste Bußgeld, das, wenn es auch in Millionenhöhe verhängt wird, von solchen Großunternehmen doch recht leicht verkraftet werden kann.
Alexander Littich, LL.M. Rechtsanwalt Leiter der Kanzlei Betriebswirt (FH) Controlling u. Steuern | Dr. Janika Sievert, LL.M. EUR. Rechtsanwältin Europajuristin (Universität Würzburg) Wirtschaftsmediatorin (CVM) |