Open Lux – Steuerhinterziehung oder Graubereich?
Wer dachte, dass mit dem Start des Automatischen Informationsaustauschs die Möglichkeiten zur Steuerhinterziehung deutlich eingeschränkt wurden, hat sich vielleicht geirrt.
Die Süddeutsche Zeitung berichtet am 08.02.2021 unter dem Schlagwort „Open Lux“ dass das kleine Land Luxemburg „seine Nachbarn ausnimmt“ (OpenLux: Wie Luxemburg seine EU-Nachbarn ausnimmt – Wirtschaft – SZ.de (sueddeutsche.de). Nach Berichten der Süddeutschen Zeitung richtet Luxemburg scheinbar immer noch einen großen Schaden innerhalb der Europäischen Union an, in dem es weiterhin als Steueroase fungiert.
Diverse Tricks…
Die Süddeutsche Zeitung berichtet hier über diverse Möglichkeiten, wie es Unternehmen schaffen, durch Einschaltung der Steueroase Luxemburg Steuern zu sparen. Darunter z. B. der Kredittrick, der Lizenztrick oder der Trick, noch weitere Steueroasen zwischenzuschalten. Auch das Luxemburger Transparenzregister, in dem Firmen und Eigentümer genannt werden müssen, ist nach den Recherchen keine echte Hilfe zur Aufdeckung von Steuerstraftaten. Denn in diesem Register müssen nur Eigentümer genannt werden, die mindestens 25 % einer Firma besitzen. Z. b. Fonds fallen hier oftmals nicht darunter.
…sind nicht immer gleich Steuerhinterziehung
Es ist jedoch stets zu prüfen, ob es sich bei wirtschaftlichen Betätigungen in Luxemburg tatsächlich um Konstrukte zur Steuerhinterziehung handelt. Denn nicht jede wirtschaftliche Tätigkeit in einem als Steueroase bekannten Land ist auch gleich zu setzen mit der Absicht, Steuern zu verkürzen. Auch eine Briefkastenfirma alleine ist noch kein Beweis dafür, dass tatsächlich Steuern hinterzogen wurden.
Bei einem Ermittlungsverfahren ist es daher von äußerster Bedeutung, die wahren Beweggründe hinter der wirtschaftlichen Tätigkeit aufzuarbeiten und diese einer rechtlichen, steuerlichen und strafrechtlichen Bewertung zu unterziehen. Die Strafverteidiger bei ECOVIS helfen Ihnen hierbei gerne.
Dr. Janika Sievert
Rechtsanwältin in Würzburg und München, Fachanwältin für Strafrecht und Steuerrecht
Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht, Medizinstrafrecht
Tel.: +49 931-352 87 52
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Alexander Littich
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und für Steuerrecht in München, Landshut, Regensburg und Leipzig
Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht
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