Neue Steuer-CD! Daten aus Dubai werden ausgewertet
Die Pressemitteilungen lassen aufhorchen. So berichtet z. B. „Die Zeit“ am 19. Juni 2021 (Steuern: Aus Dubai gekaufte Steuerdaten werden ausgewertet | ZEIT ONLINE), dass der Bund eine Steuer-CD aus Dubai erhalten hat. Unter anderem Baden-Württemberg werte die Steuerdaten nun aus.
Neuer Wettlauf beginnt
Damit beginnt, nach CDs mit Daten aus Belize Ankauf neuer Steuerdaten – diesmal aus der Steueroase Belize – Rechtsanwälte für Wirtschaftsstrafrecht (ecovis.com) oder Informationen von den Cayman Islands Weitere Steueroase undicht – Leak bei der Cayman National Bank – Rechtsanwälte für Wirtschaftsstrafrecht (ecovis.com) ein neuer Wettlauf mit den Finanzbehörden. Dieser wird für manchen Steuerpflichtigen in Deutschland sicherlich spannender als der Burj Khalifa.
Selbstanzeige immer noch ein guter Weg zur Steuerehrlichkeit
Denn spätestens mit der Übermittlung der Daten an das jeweils zuständige Veranlagungsfinanzamt und mit dem Abgleich der bisher eingereichten Steuererklärungen ist eine Selbstanzeige für in Dubai erzielte Kapitaleinkünfte mit dem Ziel der Straffreiheit nicht mehr möglich. Das Risiko eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung § 370 AO – Einzelnorm (gesetze-im-internet.de), womöglich in einem besonders schweren Fall, ist daher für Kapitalanleger aus Deutschland, die in Dubai Einkünfte erzielt haben und bislang in Deutschland nicht erklärt haben, sehr hoch.
Jetzt prüfen lassen
Die Kapitalanleger sollten daher schleunigst überprüfen lassen, ob eine Selbstanzeige derzeit noch vollständig strafbefreiend möglich sein kann. Auch bei Eintritt der Tatendeckung könnte sich eine Selbstanzeige immer noch strafmildernd auswirken. Die Zeit läuft, es stellt sich momentan nur die Frage, ob die Steuerpflichtigen oder die Finanzverwaltung die Ziellinie als Erstes erreichen.
Wer dies auch sein mag: Der Siegerin oder dem Sieger winkt leider kein Urlaubsaufenthalt auf Palm Jumeirah (Palm Jumeirah: Die besten Aktivitäten auf Dubais Palmeninsel | Dubai.de). Ein Haftaufenthalt wäre hingegen bei einem größeren Steuerschaden durchaus denkbar.
Als Fachanwältin und Fachanwalt für Steuerrecht und für Strafrecht prüfen wir auch Ihren Fall diskret und umfassend.
Dr. Janika Sievert
Rechtsanwältin in Würzburg und München, Fachanwältin für Strafrecht und Steuerrecht
Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht, Medizinstrafrecht
Tel.: +49 931-352 87 52
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