Was uns die Steueraffäre Georg Fahrenschon lehren sollte
Es ist schon erstaunlich, dass es immer noch eine große Anzahl von Fällen gibt, in denen Steuererklärungen für Vorjahre nicht oder erheblich verspätet abgegeben werden. Wie wir seit Kurzem wissen, befanden sich darunter auch durchaus ehrenwerte Zeitgenossen. Selbst Steuerpflichtige, die sich im Steuerrecht durchaus gut auskennen sollten, wie ein ehemaliger bayerischer Finanzminister, nahmen es also mit der gesetzlichen Abgabefrist nicht so genau. Manche kostet das dann nicht nur das Bußgeld aus dem Strafbefehl sondern eben auch manchmal den Job.
Was jedoch jahrelang von vielen Finanzämtern mehr oder weniger geduldet wurde, dürfte nunmehr nach Aufgreifen der Steueraffäre im Fall Fahrenschon in härteren Sanktionen jetzt auch für viele andere säumige Steuererklärer enden. Bisher wurde nach Erfahrung des Autors seitens der Finanzämter eher zum Mittel Verspätungszuschlag (bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung) oder Schätzung der Steuerbemessungsgrundlage gegriffen. Eine Weiterleitung des Falles an die zuständige Bußgeld- und Strafsachenstelle erfolgte hingegen nur selten, obwohl dem Grunde nach der gesetzliche Tatbestand der Steuerhinterziehung durch verspätete Abgabe der Steuererklärung in aller Regel erfüllt wird. Es steht zu befürchten, dass die öffentliche Diskussion dieses Themas am berühmten Beispiel zu einem Umdenken in den Finanzämtern führen wird und rein vorsorglich etwaige seit längerer Zeit ausstehende (verspätete) Steuererklärungen den Bußgeld- und Strafsachenstellen gemeldet werden.
Fazit: Es empfiehlt sich daher für säumige Steuerzahler, die Abgabefristen für die Steuererklärung zu erfüllen oder einen Weg zu finden, die Fristen legal herauszögern zu können. Ein versierter Steuerberater kann hier sicher weiter helfen.
Ulf Knorr
Steuerberater in Rostock
Steuerstrafrecht
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