Kryptowährungen – neue Möglichkeiten der Steuerhinterziehung im Einkommensteuerrecht?
Zu der heute wohl bekanntesten digitalen Währung basierend auf der Blockchain-Technologie zählt der Bitcoin. Überweisungen in dieser Währung können über einen Zusammenschluss von Rechnern über das Internet abgewickelt werden, sodass anders als im herkömmlichen Bankverkehr keine zentrale Abwicklungsstelle benötigt wird. Eigentumsnachweise an Bitcoins können in einer persönlichen digitalen Brieftasche gespeichert werden. Bitcoins stellen jedoch kein gesetzliches Zahlungsmittel dar. Der Umrechnungskurs von Bitcoin in andere Zahlungsmittel bestimmt sich durch Angebot und Nachfrage. Der Hype um Kryptowährungen als krisensichere Geldanlage klingt nun etwas ab. Die steuerlichen Diskussionen um die Bitcoin-Technologie fangen aber gerade erst an.
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Alexander Littich
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und für Steuerrecht in München, Landshut, Regensburg und Leipzig
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Dr. Janika Sievert
Rechtsanwältin in Würzburg und München, Fachanwältin für Strafrecht und Steuerrecht
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