Korruption auf den Vormarsch? Schützen Sie Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter!

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460 Millionen Euro?

Nach dem aktuellen Bundeslagebild 2020 zur Korruption BKA – Bundeslagebilder Korruption – Bundeslagebild Korruption 2020, herausgegeben durch das Bundeskriminalamt, sind die Fälle von Bestechlichkeit § 332 StGB – Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) und Bestechung § 333 StGB – Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) im vergangenen Jahr stark angestiegen.

Die Dunkelziffer wird jedoch noch deutlich höher sein.

Hauptziel öffentliche Verwaltung

Vorrangiges Ziel nach BKA ist die öffentliche Verwaltung, die Aufträge vergibt oder auch Anträge genehmigt. 71 Prozent derjenigen, die Vorteile annehmen sind nach Angaben des BKA Amtsträger oder Sachbearbeiter.

Häufig Bargeldzahlung

Im Vergleich zu 2019 wurde oftmals Bargeld als Vorteil der Nehmerseite angenommen. Pandemiebedingt gab es jedoch nur noch geringe Vorteile in Form von Teilnahmen an Veranstaltungen, solche Arten von Vorteilen waren in 2019 deutlich beliebter.

Branchenzugehörigkeit der Geber

Der größte Teil der Vorteilsgeber gehörte, schon wie in 2019, dem Dienstleistungsgewerbe an. Das Baugewerbe legte aber deutlich zu, von 12,6 Prozent in 2019 auf 19 Prozent in 2020. Jedoch holte auch die Branche Medizin und Pharma im Vergleich zum Vorjahr deutlich auf. Ob hier die Corona-Pandemie schon eine Rolle spielte, wird nicht konkretisiert.
Nach Angaben des BKA wollten die Geber damit in mehr als 50 Prozent der Fälle eine behördliche Genehmigung erlangen. An Top 2 steht die Erlangung von Aufträgen.

Compliance-Strukturen helfen!

Gemäß dem Bundeslagebild Korruption 2020 gab es in sehr vielen Fällen eine längerfristige Verbindung zwischen Gebern und Nehmern. Compliance-Strukturen können auch in Ihrem Unternehmen helfen, bereits die Anfänge von Korruption zu unterbinden. Schulen Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und schaffen Sie Awareness für jegliche Arten von Korruption. Auch eine Hinweisgeberstelle § 333 StGB – Einzelnorm (ecovis.com) in Ihrem Unternehmen kann helfen, Ansätze von Korruption frühzeitig zu erkennen und zu unterbinden, bevor Sie oder Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich strafbar machen. Dies stärkt auf lange Sicht auch Ihre Unternehmenskultur.

Wir schulen Sie und Ihr Team!

Gerne schulen wir Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Korruptionsprävention und im Umgang mit einer Hinweisgeberstelle. Sprechen Sie uns darauf an!

Rechtsanwältin in Würzburg und München, Dr. Janika Sievert
Dr. Janika Sievert
Rechtsanwältin in Würzburg und München, Fachanwältin für Strafrecht und Steuerrecht
Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht, Medizinstrafrecht
Tel.: +49 931-352 87 52
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