Keine Haftstrafe trotz Steuerhinterziehung und Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen in Millionenhöhe
Unser Mandant geriet in eine Schieflage, als er den Überblick über seine wirtschaftlichen Verhältnisse verlor. Wenn der Arbeitstag und die Probleme und Herausforderungen im Betrieb nie enden, kommt nicht nur das Privatleben zu kurz.
In diesem Fall wurden wir von unserem Mandanten zugezogen, nachdem gegen ihn ein Strafverfahren eingeleitet und ein Arrest über sein Vermögen in Höhe von nahezu 1. Mio Euro verhängt wurde. Der Grund dafür lag darin, dass er trotz fortlaufendem Betrieb seit mehreren Jahren keine Steuererklärungen mehr abgegeben hatte.
Im Laufe des insgesamt 5 Jahre andauernden Betriebsprüfungs- und Ermittlungsverfahrens begründete sich auch der Verdacht des Vorenthaltens und Veruntreuens von Sozialversicherungsbeiträgen, da der Mandant teilweise auch Lohn unversteuert und ohne Sozialversicherungsbeiträge abzuführen ausbezahlt hatte.
Dieses Verfahren wurde, da es inhaltlich nicht so umfangreich war, getrennt vom Vorwurf der Steuerhinterziehung im Übrigen mit Freiheitsstrafe und Geldstrafe zur Bewährung abgeurteilt. Bereits für dieses Urteil wurde mit der damals zuständigen Staatsanwaltschaft ein sachgerechtes Urteil verhandelt, um für den noch viel schwerwiegenderen formellen Vorwurf der Steuerhinterziehung von insgesamt fast 2,5 Mio Euro noch Spielraum für eine insgesamt bewährungsfähige Freiheitsstrafe und Geldstrafe zu besitzen.
Schlussendlich ist sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Gericht diesem Ansatz gefolgt.
Lesen Sie den zugehörigen Pressebericht unter www.onetz.de…
Alexander Littich
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und für Steuerrecht in München, Landshut, Regensburg und Leipzig
Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht
Tel.: +49 871-96 21 6-25
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