Jahresbilanz 2017 des deutschen Zolls
Am 17.04.2018 hat der Bundesminister der Finanzen, Herr Olaf Scholz, gemeinsam mit dem Vizepräsidenten der Generalzolldirektion die Bilanz des deutschen Zolls für das Jahr 2017 vorgestellt. Rund 130 Milliarden Euro hat der Zoll eingenommen. Den größten Anteil an den Einnahmen entfielen mit 59,3 Milliarden Euro auf die Verbrauchsteuern.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit überprüfte 2017 mehr als 52.000 Arbeitgeber und leitete fast 108.000 Strafverfahren ein. Die Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen der Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz stieg von 705 Verfahren im Jahr 2015 über 1651 Verfahren im Jahr 2016 auf 2.518 Verfahren im Jahr 2017. Zudem wurde eine Schadenssume von fast 1 Milliarde Euro ermittelt. Damit zeige sich einmal mehr, dass sich der Strategiewechsel hin zu risikoorientierten Prüfungen rentiere – so der Zoll in seiner Jahresbilanz 2017 vom 17.04.2018.
Daraus wird deutlich, dass das Thema Mindestlohn nach seiner Einführung 2015 zunehmend in den Fokus des Zolls rückt.
Bei einem genaueren Blick in die Jahresstatistik 2017 des Zolls ergibt sich noch die weitere Erkenntnis, dass der Zoll die Prüfung der Arbeitgeber im Jahr 2017 erheblich ausgeweitet hat. Wurden 2015 43.637 und 2016 40.374 Arbeitgeber geprüft, betrug die Anzahl der Prüfungen im Jahr 2017 die stattliche Zahl von 52.209 Arbeitgebern. Die Zahl der eingeleiteten und abgeschlossenen Ermittlungsverfahren wegen Straftaten blieb hingegen annähernd konstant. Die eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten stieg hingegen von 21.821 im Jahr 2016 auf 26.142 im Jahr 2017. Die Summe der festgesetzten Geldbußen, Verwarnungsgelder und Verfall stieg ebenfalls von 48,7 Millionen Euro 2016 auf 64,4 Millionen Euro im Jahr 2017. Die Schadenssumme im Rahmen der straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen betrug 2017 967,3 Millionen Euro im Vergleich zu 812,7 Millionen Euro im Jahr 2016.
Schon gewusst?
Als Teil der Spezialeinheiten sammeln die Observationseinheiten Zoll (kurz: OEZ) bei Ermittlungen im Zusammenhang mit Zolldelikten, zunehmend aber auch wegen organisierter Formen von Schwarzarbeit, wichtige Puzzlesteine für die Beweisführung. Beispiele sind verdeckte Objektaufklärung, Erstellen von Bewegungsbildern, Observationen über längere Zeiträume, Platzierung und Betruun von GPS- und Ortungstechnik etc. Zudem bereiten sie Festnahmen vor bzw. führen diese auch lageabhängig selbst durch oder schützen gefährdete Zeugen. Zusammenarbeit erfolgt auch mit Partner-Einheiten, z.B. den Mobilen Einsatzkommandos. Die OEZ ist auf keinen Deliktsbereich festgelegt, sondern operieren die eine Woche im Drogenmilieu, die andere Woche für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, die Steuerfahndung oder anderer Behörden.
Quelle: Zoll
Adelheid Holme
Rechtsanwältin in Landshut
Sozialversicherungsrecht
Tel.: +49 871-96 216-25
E-Mail