Gesetzesentwurf zum Schutz vor Manipulationen an Ladenkassen
Das Bundeskabinett hat am 13.07.2016 einen neuen Gesetzesentwurf beschlossen. Durch diesen Entwurf sollen Manipulationen an Kassenaufzeichnungen verhindert und mit teils erheblichen Bußgeldern bestraft werden.
Inhalt und Zielsetzung des Entwurfs
Durch manipulierte Kassen oder fingierte Rechnungen entgehen dem Fiskus jährliche Steuereinnahmen. Hierdurch sind sämtliche Branchen betroffen, die ihre Geschäfte auch mit Bargeld abwickeln.
Die Bundesregierung will nun solchen Manipulationen an Registrierkassen vorbeugen und diese verhindern. Die Regelung betrifft solche Ladenbesitzer, die Ihre Bargeschäfte mit einer elektronischen Registrierkasse oder Aufzeichnungssysteme vornehmen. Diese müssen nach den Plänen des Kabinetts künftig über eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung verfügen.
Es ist geplant, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die technischen Anforderungen hierfür noch definieren und anschließend entsprechende Anbieterlösungen zertifizieren wird.
Daneben ist die Einführung einer Kassennachschau beabsichtigt. Zuständige Behörden können dadurch ohne vorherige Ankündigung in den Geschäftsräumen des Steuerpflichtigen erscheinen und die Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und der Buchungen überprüfen.
Konsequenzen bei Verstößen
Die Sicherheitseinrichtung ist verpflichtend ab dem 01.01.2020 einzusetzen. Eine Registrierkassenpflicht soll es aber nicht geben. Diejenigen, die aufgrund früherer gesetzlicher Regelungen bereist im Jahr 2010 eine neue Kasse angeschafft haben, können diese noch bis Ende 2022 nutzen, vorausgesetzt, dass die Kassen nicht technisch umrüstbar sind.
Verstöße sollen mit Geldbußen von bis zu 25.000 Euro geahndet werden können.