Freitextfeld nun auch bei der Einkommensteuererklärung

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Die fortschreitende Digitalisierung in der Finanzverwaltung geht einher mit neuen Steuererklärungsformularen, an die sich die Steuerpflichtigen erst gewöhnen müssen. Insofern gilt es aufzupassen, dass alle Angaben wie bisher korrekt im nunmehr geänderten Formular erfolgen. Das Ausfüllen der neuen Formulare dauert dann entsprechend länger.
Insbesondere ist aus steuerstrafrechtlicher Sicht ist zu beachten, dass nunmehr auch bei der Einkommensteuer ab 2017 eine neue Zeile eingefügt wurde, die es in sich hat. Es handelt sich um das sogenannte „qualifizierte Freitextfeld“. Ein solches Feld gibt es schon seit letztem Jahr bei den Umsatzsteuervoranmeldungen. Eine Eintragung in diesem Feld bewirkt, dass der Steuerbescheid nicht im automatisierten Verfahren ergeht, sondern der Bearbeiter im Finanzamt sich den Veranlagungsfall anschauen muss. Über dieses Feld kann zur Vermeidung des Vorwurfes einer Steuerhinterziehung ein Hinweis darauf gegeben werden, wenn der Steuerpflichtige bewusst von der bekannten abweichenden Rechtsansicht der Finanzverwaltung in seiner Erklärung abweicht. Das kommt in der Praxis durchaus häufig vor. Den vielen in letzter Zeit ergangenen BFH-Urteilen gerade in Einkommensteuerfragen, die am Ende zugunsten der Steuerpflichtigen ausgegangen sind, lagen immer solche abweichenden Rechtsauffassungen zugrunde. Jeder Steuerpflichtige, der sich z. B. auf ein positives Finanzgerichtsurteil beruft ist daher verpflichtet, nicht nur eine Eintragung in dem Freitextfeld zu machen, sondern auch eine Anlage zur Steuererklärung elektronisch oder auf Papier der Steuererklärung beizufügen. Darin muss erläutert werden, welcher Sachverhalt konkret mit welcher steuerlichen Auswirkung betroffen ist und dies natürlich auch begründen.
Fazit: Es empfiehlt sich daher, die Steuererklärung für 2017 besonders sorgfältig auszufüllen. Gerade in den Bereichen haushaltsnahe Dienstleistungen, außergewöhnliche Belastungen und bei den Sonderausgaben gibt es immer wieder aus der Rechtsprechung Beispiele, dass die Finanzverwaltungsauffassung nicht immer richtig ist. Das Freitextfeld ist in solchen Fällen auszufüllen. Ein versierter Steuerberater kann hier sicher weiter helfen.

Steuerberater in Güstrow and Rostock, Ulf Knorr
Ulf Knorr
Steuerberater in Rostock
Steuerstrafrecht
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