Erfindergeist führt zu über sieben Jahren Haft – Urteil zu manipulierten Kassen in Asia-Restaurants
Der findige Verkäufer von Kassensystemen hatte sich das Programmieren selbst beigebracht und meist chinesische Restaurants mit Kassensystemen beliefert, die eine gezielte Manipulation der Umsätze ermöglichte. Es reichte ein einziger Code oder ein spezieller USB-Stick und die Kassendaten waren verschwunden. Zudem war eine Dokumentation entwickelt worden, die dem Fiskus die ordnungsgemäße Funktion der Kasse vorspiegeln sollte. Die Manipulationen waren so geschickt programmiert, dass sie in Betriebsprüfungen kaum zu erkennen waren. Die Restaurantbetreiber, deren Kassen nun Gegenstand des Verfahrens gegen den Vertreiber waren, konnten auf diese Weise zwischen 2012 und 2017/2018 etwa 6 Millionen Ertrags- und Umsatzsteuern hinterzogen. Der Erfinder der Cheat-Funktion war hierzu wegen Beihilfe angeklagt.
Die Wirtschaftsstrafkammer (LG Osnabrück, 2 KLs 2/19, Urteil vom 28.11.2019) schätzte im Verfahren, dass der Hauptangeklagte mit seiner Erfindung alleine in Deutschland einen Steuerschaden von bis zu einer Milliarde Euro versucht haben könnte. Diese immense Schadenshöhe war aber zum Glück des Angeklagten nicht Gegenstand des Verfahrens.
Das Gericht machte in seiner Urteilsbegründung aber auch deutlich, dass auch der Gesetzgeber gefordert sei, die technischen Anforderungen an Kassensysteme zu erhöhen, um Manipulationen stärker zu erschweren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Gesetzgeber hat die nächste Hürde für Kassenmanipulationen bereits auf den Weg gebracht. Ab Januar 2020 gibt es wieder neue Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kassenführung. Eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) soll dafür sorgen, dass alle getätigten Kasseneingaben protokolliert sind. Aus Sicht von Steuerstrafverteidigern bleibt damit abzuwarten, wann die nächsten Manipulationen auftauchen, mit denen auch die neuen Sicherheitseinrichtungen überwunden werden können.
Wir Strafverteidiger von Ecovis können Sie in solchen Fällen gemeinsam mit einem Team aus ehemaligen Betriebsprüfern und Steuerexperten verteidigen.
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Dr. Janika Sievert
Rechtsanwältin in Würzburg und München, Fachanwältin für Strafrecht und Steuerrecht
Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht, Medizinstrafrecht
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