Einleitung eines Steuerstrafverfahrens nach Summarischer Risikoprüfung?
Einige Finanzämter setzen bei der Betriebsprüfung auf die sog. Summarische Risikoprüfung (SRP, das Handbuch zum Download findet sich hier). Dabei erfolgt eine automatisierte Überprüfung der Buchführung anhand mathematischer Methoden (z.B. Chi-Quadrat-Test, Kassenfehlbeträge, interner und externer Betriebsvergleich.).
Kann aufgrund einer solchen Überprüfung ein Strafverfahren gegen den Steuerpflichtigen wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung eingeleitet werden?
Diese Frage diskutiert Dr. Janika Sievert mit einem Experten aus der Finanzverwaltung.
Den Beitrag finden Sie freizugänglich hier.
Dr. Janika Sievert
Rechtsanwältin in Würzburg und München, Fachanwältin für Strafrecht und Steuerrecht
Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht, Medizinstrafrecht
Tel.: +49 931-352 87 52
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