Im Fokus der Strafverfolgungsbehörden
Immer häufiger rücken Unternehmer und deren Geschäfte in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden. In anderen Fällen begehen Mitarbeiter aus ihrer Position im Unternehmen heraus Straftaten. Im Rahmen solcher Ermittlungsverfahren kommt es häufig zu Durchsuchungen. Die Ermittler möchten dadurch an Dokumente oder Daten aus der Sphäre des Betroffenen gelangen, an die es ohne eine solche überraschende Maßnahme nicht herangekommen wäre. Dabei dürfen auch „Zufallsfunde“ sichergestellt werden, also Informationen, die zwar nicht mit der im Beschluss genannten Tat zusammenhängen, aber auf die Begehung anderer Straftaten hinweisen.
Stehen plötzlich Beamte zur Durchsuchung von Geschäfts- oder Wohnräumen vor der Tür, gilt es, einige Verhaltensregeln zu beachten. Eine solche Situation ist zwar nicht planbar, wenn man aber bereits vorher Regelungen trifft und sich mit der Situation auseinandersetzt, kann es vor falschen Reaktionen und späteren Nachteilen im Verfahren bewahren.
Broschüre Durchsuchung
Die wichtigsten Regeln bei einer Durchsuchung
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Alexander Littich
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und für Steuerrecht in München, Landshut, Regensburg und Leipzig
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Dr. Janika Sievert
Rechtsanwältin in Würzburg und München, Fachanwältin für Strafrecht und Steuerrecht
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