Die Betriebsprüfung: Prüfungsanordnung, Beginn und Durchführung
Eine bevorstehende Prüfung wird durch den Betriebsprüfer mittels einer Prüfungsanordnung angemeldet. Nach Zustellung dieser Anordnung hat der Betriebsinhaber eine gewisse Zeit, um sich auf die bevorstehende Prüfung vorzubereiten.
Beginn und Durchführung
In der zugestellten Prüfungsanordnung wurden der Ort der Prüfung, der jeweilige Betriebsprüfer und der Beginn der Prüfung übermittelt. Grundsätzlich wird die Prüfung in den Geschäftsräumen des Betriebes durchgeführt. Es kann aber auch aufgrund einer Verständigung zwischen den Beteiligten ein anderer Ort für die Prüfung festgelegt werden, beispielsweise die Kanzlei des Steuerberaters.
Die Prüfung beginnt in aller Regel mit einem Einführungsgespräch. Darin werden Dauer und Ablauf erörtert werden. Sodann beginnt der Prüfer mit der Betriebsprüfung. Welche Steuerart und welcher Zeitraum geprüft werden, wurde durch die Prüfungsanordnung festgelegt.
Sollte sich während der Prüfung herausstellen, dass Unterlagen bzw. Belege benötigt werden, die nicht vom angeordneten Prüfungszeitraum umfasst sind, so sollte die Herausgabe solcher Unterlagen erst nach einer Besprechung mit dem Steuerberater oder einem Rechtsanwalt vorgenommen werden.
Dadurch kann sichergestellt werden, dass auch tatsächlich nur die Unterlagen herausgegeben werden, zu deren Herausgabe der Betriebsinhaber verpflichtet ist.
Fazit
Es empfiehlt sich bei der Betriebsprüfung einen sachkundigen Steuerberater oder Rechtsanwalt hinzuzufügen, um zu verhindern, dass mehr Unterlagen herausgegeben werden, als unbedingt nötig.