Besserer Schutz für Hinweisgeber: neuer Gesetzesentwurf
Bislang war es nur ein Punkt unter vielen in der Koalitionsvereinbarung. Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung (Schutz für Whistleblower – Politik – SZ.de (sueddeutsche.de)) wurde nun jedoch am Dienstag ein neuer Gesetzesentwurf „für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen“ zur Abstimmung versandt.
Gesetz in den Startlöchern
Mit etwas Verspätung können nun also auch deutsche Unternehmen damit rechnen, dass in Kürze die EU-Whistleblower-Richtlinie umgesetzt wird (Whistleblowing und Hinweisgeberschutz – Was müssen Unternehmen jetzt beachten? – Rechtsanwälte für Wirtschaftsstrafrecht (ecovis.com)).
Nach dem Bericht der SZ zufolge basiert der neue Entwurf weitgehend auf dem Entwurf des Vorjahres. Unternehmer können also umgehend starten und in Ihren Unternehmen einen effektiven Hinweisgeberschutz installieren!
Informieren Sie sich jetzt!
Ecovis hat hierfür ein eigenes Tool entwickelt – die Hinweisgeberstelle (Hinweisgeberstelle – Ecovis Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht) . Unser Tool erleichtert die Entgegennahme und die Abgabe von Meldungen – z.B. schriftlich oder über eine Sprachnachricht. In jedem Fall können Meldungen 24/7 abgegeben werden. Wir übernehmen bei Bedarf für Sie die fachgerechte juristische Aufarbeitung und das Reporting. Auch um notwendige weitere Schritte kümmern wir uns. Eine Implementierung einer Software bei Ihnen oder gar eigene Server sind nicht notwendig. Damit erfüllen Sie die Voraussetzungen des Hinweisgeberschutzgesetzes und des Datenschutzgesetzes.
Sie haben Fragen? Sprechen Sie uns gerne an.
Dr. Janika Sievert
Rechtsanwältin in Würzburg und München, Fachanwältin für Strafrecht und Steuerrecht
Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht, Medizinstrafrecht
Tel.: +49 931-352 87 52
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Alexander Littich
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und für Steuerrecht in München, Landshut, Regensburg und Leipzig
Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht
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