Bereits Rückzahlung von Corona-Soforthilfen in Höhe von einer Milliarde Euro
Nicht nur die Ermittlungen von Betrugsfällen im Zusammenhang mit Corona-Soforthilfen nehmen zu, sondern auch die Rückzahlungen der erhaltenen Gelder. Wie ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums kürzlich bestätigt hat, hat die Bundesregierung insgesamt bis Ende 2020 rund 14,1 Milliarden Euro an Corona-Soforthilfen ausgezahlt. Davon wurden inzwischen 911 Millionen Euro freiwillig zurückgezahlt.
Hinzukommen etwa 322 Millionen Euro, die die Länder an widerrechtlich erhaltenen Rückforderungen einnehmen konnten. Insgesamt sind somit rund 1,3 Milliarden Euro zurückgezahlt worden. Dabei war der Anteil an Rückzahlungen in Bayern besonders hoch: hier wurden 190 Millionen Euro erstattet; in Schleswig-Holstein beispielsweise hingegen nur 15,3 Millionen Euro, in Sachsen-Anhalt 11,7 Millionen Euro und in Sachsen 63,4 Millionen.
Warum freiwillig zurückzahlen?
Die Gründe für die Zurückzahlung sind vielfältig: viele Selbstständige zahlten die erhaltenen Gelder aus Vorsicht zurück. Die Ermittlungen im Bereich des Subventionsbetrugs im Zusammenhang mit Corona-Soforthilfen laufen auf Hochtouren. Zur Risikominimierung wurde auch von unserer Seite bereits dazu geraten, die gestellten Anträge auf Soforthilfe erneut zu überprüfen und unrechtmäßig erhaltene Gelder freiwillig zurückzuzahlen.
Ein anderer Grund ist die Überprüfung der tatsächlichen Liquiditätsengpässe: viele Unternehmer sind am Anfang der Pandemie von sehr starken finanziellen Einbußen ausgegangen. In manchen Fällen sind die prognostizierten Engpässe aufgrund von To-Go-Geschäft oder Online-Shops nicht so fatal ausgefallen, wie anfangs befürchtet, sodass diese Rückzahlungen nun ebenfalls zu tätigen waren.
Wir verteidigen Sie!
Ihre Strafverteidigerin und Strafverteidiger von Ecovis verteidigen Sie im Falle der Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen Subventionsbetrugs und weiterer Vorwürfe.
Alexander Littich
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und für Steuerrecht in München, Landshut, Regensburg und Leipzig
Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht
Tel.: +49 871-96 21 6-25
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Dr. Janika Sievert
Rechtsanwältin in Würzburg und München, Fachanwältin für Strafrecht und Steuerrecht
Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht, Medizinstrafrecht
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