Verteidigung durch Strafrechts- und Steuerrechtsexperten
Ob es um den Ankauf von Steuer-CDs oder jüngst um die Panama Papers geht – der politische und öffentliche Druck auf die steuerstrafrechtlichen Ermittlungsbehörden – Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft – ist in den vergangenen Jahren gewachsen. Die Folge: Es werden erheblich mehr steuerstrafrechtliche Ermittlungsverfahren eingeleitet als noch vor ein paar Jahren.
Gleichzeitig werden die Vorgaben des Steuerrechts immer komplexer und stellen an die Unternehmen und ihre Mitarbeiter wachsende Anforderungen.
In einem Steuerstrafverfahren sind einerseits die Steuerfestsetzungen, die oft auf Schätzungen der Finanzverwaltungen beruhen, zu überprüfen und im besten Fall zu senken.
Andererseits sind die rechtlichen Interessen der Mandanten zu wahren. Aus Sicht des Strafrechts haben diese Anspruch auf die bestmögliche Verteidigung gegenüber den Vorwürfen von Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft.
In solchen Fällen heißt es handeln. Steuerliche Probleme sind genauso schnell zu erfassen wie strafrechtliche Lösungsansätze. Deshalb sind in Steuerstrafverfahren sowohl Steuer- als auch Strafrechtsspezialisten gefragt, die auf beiden Gebieten gleichermaßen bewandert sind und dieses Zusammenspiel perfekt beherrschen. Wir bei Ecovis können das leisten.
Das sind Ihre Vorteile
- Als spezialisierte Anwälte können wir Sie in derart komplexen Verfahren vertreten und verteidigen. Unser Anspruch ist es, sowohl das Steuer- als auch das Strafrecht mit seinen Besonderheiten perfekt zu verbinden und strukturierte, erfolgreiche Verteidigungen aufzubauen.
- Wir verfügen über langjährige praktische Erfahrung als Strafverteidiger. Bei Bedarf können wir ein Team aus ehemaligen Betriebsprüfern und Steuerfahndern aufstellen.
- Die Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater ist selbstverständlich möglich. So gewähren wir eine individuelle, maßgeschneiderte Mandatsbetreuung.
- Wir vertreten Sie vor sämtlichen Finanzbehörden, verteidigen Sie in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und in den sich möglicherweise anschließenden Hauptverhandlungen.
- Wir treten regelmäßig als Referenten zu aktuellen wirtschafts- und steuerstrafrechtlichen Themen auf und veröffentlichen in Fachzeitschriften.
- Wir bilden uns ständig weiter, damit wir auf aktuelle Fragestellungen unserer Mandanten Antworten geben können. Mit den steuerlichen Fallstricken in Unternehmen und bei Privatpersonen sind wir bestens vertraut.
Unsere Leistungen
Wir sind spezialisiert darauf, komplexe steuerstrafrechtliche Sachverhalte zu erfassen. Wir beraten, vertreten und verteidigen Privatpersonen, Unternehmen und Körperschaften – bundesweit und international.
Hier ein Auszug aus unserem Leistungsangebot:
Steuerfahndung
Plötzlich steht die Steuerfahndung mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür. Die Ermittler suchen nach Dokumenten und Daten, um einen Verdacht bestätigt zu sehen. In diesen Situationen begleiten wir Sie bis zum Abschluss der Maßnahme vor Ort und gewährleisten Ihnen eine effektive Verteidigung.
Aber auch ohne Durchsuchung empfiehlt es sich, bereits mit Einleitung eines Ermittlungsverfahrens Experten hinzuziehen. Nur so lassen sich die steuerlichen Sachverhalte aufarbeiten und parallel eine wirksame Verteidigungsstrategie erarbeiten.
Verteidigung im Hauptverfahren
Sollte das Ermittlungsverfahren bereits abgeschlossen und durch die Staatsanwaltschaft Anklage bei einem Gericht erhoben sein, vertreten und verteidigen wir Ihre Interessen bundesweit. Durch unsere langjährige Prozesserfahrung und unsere umfassenden Kenntnisse im Steuer- und Strafrecht können Sie sich jederzeit auf eine erfahrene Ecovis-Beraterin oder einen erfahrenen Ecovis-Berater verlassen.
Betriebsprüfung und Kassennachschau
Immer häufiger führen Betriebsprüfungen oder eine Kassennachschau zur Einleitung eines steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens. Auch bei der bloßen Gefahr, dass der Betriebsprüfer ein Steuerstrafverfahren einleitet, ist es sinnvoll, einen erfahrenen Strafverteidiger hinzuzuziehen. Wir kontrollie- ren die Feststellungen des Prüfers und erstellen Gegenkalkulationen oder Gutachten. Hierbei helfen uns erfahrene Steuerberater, die vormals als Betriebsprüfer gearbeitet haben. Gleichzeitig haben wir die strafrechtlichen Folgen im Blick und bleiben mit den Behörden in Kontakt, um ein bestmögliches Ergebnis für Sie zu erzielen.
Beratung und Verteidigung von Berufsträgern
Steuerberater, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer können aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit oder privater Verfehlungen ebenfalls in den Fokus der Ermittlungsbehörden geraten. Wir beraten auch in diesen Fällen diskret und immer mit Blick auf mögliche berufsrechtliche Folgen.
Selbstanzeige
Nicht nur bei bisher unversteuerten Geldanlagen im Ausland kann eine Selbstanzeige der richtige Weg sein. Sind Steuern bereits verkürzt, prüfen wir die Möglichkeiten einer strafbefreienden Selbstanzeige und bereiten diese für Sie vor.
Internationale Sachverhalte
Wir verteidigen auch grenzüberschreitende Sachverhalte und können hier weltweit auf Experten in unserem internationalen Netzwerk zugreifen.
Wir stellen die notwendigen Kontakte her und bereiten die Sachverhalte verständlich für unsere internationalen Kollegen auf.
Während des gesamten Verfahrens bis zum Eintritt der Straffreiheit bleiben wir Ihr Ansprechpartner vor Ort.
Tax Compliance
Tax Compliance wird immer wichtiger. Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil darauf hingewiesen, dass ein Compliance Management System (CMS) die strafrechtlichen Folgen von Steuerstraftaten deutlich vermindert. Im besten Fall kann ein Tax-CMS gegen die Annahme eines Vorsatzes zur Steuerhinterziehung bei Ihnen und Ihren Mitarbeitern sprechen. Die strafmindernde Wirkung soll auch eintreten, wenn das CMS erst im Laufe eines bereits eingeleiteten Ermittlungsverfahrens eingeführt wird. Auch hier verfügen wir über erfahrene Experten, die Ihnen bei der Einrichtung eines solchen Systems zur Seite stehen.
Mehr Infos
Alexander Littich
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und für Steuerrecht in München, Landshut, Regensburg und Leipzig
Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht
Tel.: +49 871-96 21 6-25
E-Mail
Dr. Janika Sievert
Rechtsanwältin in Würzburg und München, Fachanwältin für Strafrecht und Steuerrecht
Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht, Medizinstrafrecht
Tel.: +49 931-352 87 52
E-Mail
Hon.-Prof. Dr. Steffen Lask (Gastautor)
Rechtsanwalt in Berlin
Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, Sportrecht
Tel.: +49 30-31 000 88
E-Mail
Marcus Bodem (Gastautor)
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin
Arbeitsrecht
Tel.: +49 30-31 000 88
E-Mail