Mögliche Folgen von Steuerstraftaten

Mögliche Folgen von Steuerstraftaten

Die möglichen Folgen einer Steuerhinterziehung können weite Kreise ziehen. Sie können nicht nur Privatpersonen oder Unternehmen treffen, sondern auch deren Geschäftsführer und die mit steuerrechtlichen Aufgaben betrauten Mitarbeiter.

Geschäftsführung

Im Fall eines Steuerstrafverfahrens droht bei einer Verurteilung eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren für Privatpersonen.
Bei fehlender eigener Strafbarkeit der Geschäftsführung ist der Vorwurf einer Aufsichtspflichtverletzung denkbar. Hier drohen Geldbußen bis zu einer Million Euro je Tat.

Mitarbeiter

Das Steuerstrafverfahren kann sich auch gegen den zuständigen Mitarbeiter richten mit den zuvor beschriebenen persönlichen Folgen.
Haftung für Steuerschulden
Zusätzlich kann die persönliche Haftung der Geschäftsführung oder der verantwortlichen Mitarbeiter für die Steuerschulden des Unternehmens begründet werden. Aus diesem Grund ist die parallele Aufarbeitung der steuerlichen Fragestellungen im Strafverfahren zwingend notwendig.

Unternehmen

Auf Unternehmensebene sind bis zu zehn Millionen Euro Geldbuße je Tat und zusätzlich Gewinnabschöpfung oder Einziehung möglich. Es droht zudem ein erheblicher Imageschaden aufgrund negativer Presseberichterstattung.

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Rechtsanwalt in München, Landshut, Regensburg und Leipzig, Alexander Littich
Alexander Littich
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und für Steuerrecht in München, Landshut, Regensburg und Leipzig
Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht
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Rechtsanwältin in Würzburg und München, Dr. Janika Sievert
Dr. Janika Sievert
Rechtsanwältin in Würzburg und München, Fachanwältin für Strafrecht und Steuerrecht
Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht, Medizinstrafrecht
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Hon.-Prof. Dr. Steffen Lask (Gastautor)
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Marcus Bodem (Gastautor)
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Arbeitsrecht
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