Verkehrsrecht
Im Rahmen des Verkehrsrechts unterstützen Rechtsanwalt Ulrich Schlamminger und Rechtsanwalt Thomas Skora aus Weiden ihre Mandanten bei Verkehrsunfällen, Autokäufen, Autoreparaturen und in Bußgeldverfahren.
1. Unfallrecht
Trifft den Unfallgegner die alleinige Schuld am Unfall, werden die Kosten des Rechtsanwalts grundsätzlich von der gegnerischen Haftpflichtversicherung bezahlt.
Wir sind Ihnen behilflich bei der Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche sowohl bei Sachschäden (Reparaturkosten, wirtschaftlicher Totalschaden, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Mietwagen, Nutzungsausfall, Gutacherkosten, Abschleppkosten) als auch bei Personenschäden (Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Heilbehandlungskosten, Kurbehandlung, Haushaltshilfe, Haushaltführungsschaden, Umschulungsmaßnahmen, Rente).
Bei Personenschäden benötigen wir zusätzlich eine ärztliche Schweigepflichtsentbindungserklärung, damit zeitnah ärztliche Berichte eingeholt werden können.
2. Fahrzeugkauf
- Neuwagen
- Gebrauchtwagen
- Inzahlungnahme
- Gewährleistung (Unfallwagen)
- Motorschaden
- Rostgarantie
- Garantie
- Verbrauchsgüterkauf
3. Ordnungswidrigkeiten
- Bußgeldbescheid
- Fahrverbot
- Führerschein
- Geschwindigkeitsüberschreitung
- Rotlichtverstoß
- Überholen
- Sicherheitsabstand
- Parkverbot