Weinbau

Weinbau

Sie sorgen für einen guten Tropfen - wir dafür, dass Ihre Zahlen stimmen

Wir wissen, wo Ihnen der Schuh drückt

Der Gesetzgeber macht es Weinbaubetrieben nicht leicht. Beispielsweise werden ihnen durch das sogenannte Hofladenurteil in dem Bereich Umsatzsteuer oder bei der Behandlung von osteuropäischen Saisonarbeitern laufend neue Regelungen aufgezwungen, die Sie in der Praxis rasch umsetzen müssen.

Unser Ziel ist es, Sie von außerhalb Ihres Kerngeschäfts liegenden Problemen und Fragestellungen zu entlasten.

Auf Ecovis können Sie sich verlassen. Ob beim Jahresabschluss oder bei der Umsetzung neuer Regelungen – Sie können jederzeit auf die Hilfe von erfahrenen und kompetenten Experten zugreifen.

Wir bringen die nötige Erfahrung mit

Die Ecovis-Berater arbeiten eng mit dem Fränkischen Weinbauverband sowie mit Weinbausachverständigen zusammen. Ein Ergebnis dieser Kooperation ist beispielsweise die Mitarbeit bei der alljährlichen amtlichen Weinbauverfügung.

Mit der Forschungsanstalt für Weinbau in Geisenheim pflegen wir seit langem einen regen Informations- und Erfahrungsaustausch.

Branchenbezogenes Know-how haben wir durch die langjährige Betreuung einer Vielzahl großer und kleiner Weinbaubetriebe (Selbstvermarkter/ Ablieferer) und durch die Beratung von Winzerzusammenschlüssen in den unterschiedlichsten Rechtsformen erworben.

Aktuelle Beiträge

(Tipps und Tricks aus unserem Weinbau-Blog www.steuerberater-weinbau.de)

Die E-Rechnung wird Pflicht

14.05.2024 | In Deutschland müssen Unternehmen bald verpflichtend elektronische Rechnungen (E-Rechnung) empfangen und bei Leistungen an andere inländische Unternehmen (B2B) erstellen und versenden können. Diese Maßnahme zielt darauf ab, insbesondere...


Das Wachstumschancengesetz: Steuererleichterungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft – die wichtigsten Änderungen im Überblick

17.04.2024 | Nach hitzigen Debatten, mehreren Anpassungen – sogar unter der Einberufung des Vermittlungsausschusses – stimmten sowohl Bundestag als nun auch der Bundesrat dem kompromissbehafteten Wachstumschancengesetz zu. Das Gesetz tritt...


Lieferungen von Wirtschaftsgütern als Hilfsgeschäfte im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs

17.04.2024 | Der BHF hat in seinem Urteil vom 17.08.2023 entschieden, dass Lieferungen von Wirtschaftsgütern als Hilfsgeschäfte im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs nicht mehr der Durchschnittssatzbesteuerung zugeordnet werden...


Ansprechpartner

Michael Sabisch
Steuerberater
Tel.: +49 9381-80 83 0