Wann braucht ein Unternehmen einen Restrukturierungsbeauftragten?
Vermittlung und Kontrolle – Der Restrukturierungsbeauftragte spielt eine zentrale Rolle bei der Stabilisierung und Restrukturierung von Unternehmen in der Krise. Ob zwingend bestellt oder freiwillig hinzugezogen, nimmt er eine externe Position zwischen dem Unternehmen, den Gerichten und manchmal auch den Gläubigern ein. 7 Fragen an unseren Sanierungsexperten Alexander Waschinger.
Wann braucht ein Unternehmen einen Sanierungsverwalter?
Unternehmen, die sich in einer finanziellen Schieflage befinden, können ein sogenanntes präventives Restrukturierungsverfahren in Anspruch nehmen. In diesen Fällen kann ein Restrukturierungsbeauftragter das Unternehmen bei der Erstellung des Sanierungsplans und bei den Verhandlungen mit den Gläubigern unterstützen.
Welche konkreten Aufgaben hat ein Restrukturierungsbeauftragter?
Wird der Restrukturierungsbeauftragte vom Unternehmen bestellt, hat er die Aufgabe, das Unternehmen bei den Verhandlungen mit den Gläubigern zu unterstützen. Handelt er im Auftrag des Gerichts, ist er für die Überwachung des Restrukturierungsprozesses und die Erstellung des Restrukturierungsplans zuständig. Die Aufgaben können bis hin zur Entgegennahme und Leistung von Zahlungen reichen. In diesem Fall handelt der Restrukturierungsbeauftragte nahezu wie ein Sachwalter im Insolvenzverfahren.
Welche Voraussetzungen müssen Unternehmen erfüllen, um das präventive Restrukturierungsverfahren nutzen zu können?
Voraussetzung ist, dass die Zahlungsunfähigkeit droht. Bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit ist nur ein Insolvenzverfahren möglich. In diesem Fall muss unverzüglich ein Insolvenzantrag gestellt werden.
Wer bestellt einen Restrukturierungsbeauftragten?
Der Sanierungsbeauftragte kann vom Unternehmen, von den Gläubigern oder vom Gericht bestellt werden. Im letzteren Fall handelt es sich um eine Gutachter- und Überwachungsaufgabe. Diese sind umfangreich und reichen von der Prüfung der Voraussetzungen und Bedingungen der drohenden Zahlungsunfähigkeit über die Stellungnahme zum Plan bis zur Durchführung der Planabstimmung.
Wer kann zum Restrukturierungsbeauftragten ernannt werden?
Zum Restrukturierungsbeauftragten können laut Gesetz Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Personen mit vergleichbarer Qualifikation bestellt werden. Sie müssen „in Restrukturierungs- und Insolvenzsachen erfahren“ sein. Wichtig ist, dass der Restrukturierungsbeauftragte unabhängig vom Unternehmer und den Gläubigern agieren kann.
Kann das Unternehmen den Restrukturierungsbeauftragten selbst auswählen?
Das Gericht berücksichtigt bei der Bestellung die Vorschläge des Schuldners. Es kann aber auch unter Angabe von Gründen eine andere Person auswählen. Eine besondere Genehmigung ist nicht erforderlich. Das Gericht verfügt über eine Liste von Beauftragten ähnlich wie bei Insolvenzverwaltern.
Wer trägt die Kosten des Restrukturierungsbeauftragten?
In der Regel trägt der Unternehmer die Kosten des Restrukturierungsbeauftragten. Entscheiden sich die Gläubiger für die Einsetzung eines Restrukturierungsbeauftragten, tragen sie die Kosten. Die Höhe des Honorars hängt von der Größe des Unternehmens, der Art und dem Umfang der Schwierigkeiten sowie der Qualifikation des Restrukturierungsbeauftragten ab. Das Gesetz sieht vor, dass das Honorar nach „angemessenen Stundensätzen“ zu berechnen ist. Als angemessen gilt in der Regel ein Stundensatz von bis zu 350 Euro.
Sie haben Fragen zur Restrukturierung oder brauchen professionelle Hilfe? Unsere Unternehmensberater helfen Ihnen gerne. Schreiben Sie uns per Kontaktformular.
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