Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus bis Ende 2021 verlängert

Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus bis Ende 2021 verlängert

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Für viele Bereiche der Wirtschaft geht es inzwischen wieder bergauf, trotzdem haben viele Unternehmen mit Corona-bedingten Einschränkungen zu kämpfen. Die Bundesregierung hat daher beschlossen, Coronahilfen zu verlängern.

Eckpunkte der Beschlüsse

  • Überbrückungshilfe III Plus wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert
  • Förderbedingungen der Überbrückungshilfe III Plus bleiben weitgehend gleich
  • Restart-Prämie läuft planmäßig Ende September aus
  • Neustarthilfe Plus wird bis zum 31. Dezember 2021verlängert
Keine inhaltlichen Änderungen bei der Überbrückungshilfe III Plus

Die bis Jahresende verlängerte Überbrückungshilfe III Plus deckt sich inhaltlich weitgehend mit der Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli, August und September. Auch in der verlängerten Überbrückungshilfe III Plus sind Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt. Die Antragstellung übernehmen wie bisher prüfende Dritte.

Restart-Prämie läuft Ende September aus

Die sogenannte Restart-Prämie, die als Teil der Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli, August, September 2021 galt und die den Übergang vom Lockdown hin zur Wiederöffnung erleichtern soll, endet plangemäß zum 30. September. Der Eigenkapitalzuschuss, zur Substanzstärkung besonders stark und andauernd betroffener Unternehmen, wird auch bis Dezember 2021 zur Verfügung stehen.

Neustarthilfe Plus geht ebenfalls in die Verlängerung

Verlängert wird auch die Neustarthilfe Plus für Soloselbständige. Für den Zeitraum Oktober bis Dezember können Soloselbstständige, deren Umsatz durch Corona weiter eingeschränkt ist, damit zusätzlich bis zu 4.500 Euro Unterstützung erhalten.

Hinweis: Die FAQs zu den Programmen werden derzeit noch überarbeitet.

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