Überbrückungshilfe III Plus: Hilfen können beantragt werden
Unternehmen, die von coronabedingten Einschränkungen auch im dritten Quartal 2021 betroffen sind, erhalten über die Überbrückungshilfe III Plus weiterhin Unterstützung. Anträge können jetzt gestellt werden.
Noch immer gibt es Unternehmen, die die Auswirkungen der Coronakrise maßgeblich zu spüren bekommen. Um diesen Betrieben unter die Arme zu greifen, wurde die Überbrückungshilfe verlängert. Für den Zeitraum Juli September 2021 können betroffene Unternehmen Überbrückungshilfe III Plus beantragen.
Die Überbrückungshilfe III Plus deckt sich im Wesentlichen mit den Regelungen der Überbrückungshilfe III.
Diese Punkte sind neu:
Restart-Prämie bezuschusst Personalkosten
- Firmen, die wiedereröffnen und dazu Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder die Beschäftigung erhöhen, können alternativ zur allgemeinen Personalkostenpauschale eine Personalkostenhilfe, die Restart-Prämie, als Zuschuss bekommen.
- Sie erhalten auf die Differenz der tatsächlichen Personalkosten im Fördermonat Juli 2021 zu den Personalkosten im Mai 2021 einen Zuschuss von 60 Prozent. Im August beträgt der Zuschuss 40 Prozent und im September 20 Prozent.
Hilfe bei Restrukturierung und Sanierung
- Unternehmen, die drohend zahlungsunfähig sind, können im Rahmen einer Restrukturierung bzw. Sanierung die Gerichtskosten inklusive der Kosten für den Restrukturierungsbeauftragten bis zu einer Höhe von 20.000 Euro pro Monat geltend machen.
Förderung von Hygienekonzepten und Digitalisierung
- Gefördert werden bauliche Maßnahmen und andere Investitionen zur Umsetzung von Hygienekonzepten und Digitalisierung.
Welche baulichen Maßnahmen sind förderfähig?
Folgende Kosten bis zu 20.000 Euro pro Monat können angesetzt werden:
- Abtrennungen, Trennwände und Plexiglas
- Teilung von Räumen
- Absperrungen oder Trennschilder
- Errichtung von Doppelstrukturen im Indoorbereich, um Schlangenbildung im To-Go-Geschäft vorzubeugen (zweite Theke)
- Umstrukturierung des Gastraums im Restaurantbereich zur Einhaltung der Sitzabstände (z. B. Elektroinstallationsarbeiten zur Verlegung von Lampen über den Tischen)
- Umrüstung von Türschließanlagen auf kontaktlos
- Bauliche Erweiterung des Außenbereichs
- Bauliche Maßnahmen zur Nutzung des Außenbereichs bei schlechterem Wetter (bspw. Überdachung)
Welche Hygienemaßnahmen können gefördert werden?
Diese Maßnahmen werden unterstützt:
- Anschaffung mobiler Luftreiniger bspw. durch Hepafilter oder UVC-Licht
- Nachrüstung bestehender stationärer Luftreiniger bspw. durch Hepafilter oder UVC-Licht
- Anschaffung Handtrockner bspw. mit Hepafilter oder UVC-Licht
- Anschaffung Dampfreiniger mit UVC-Licht zur Oberflächen- und Bodenreinigung
- Anschaffung von Besucher-/Kundenzählgeräten
- Anschaffung mobiler Raumteiler
- Schulung von Mitarbeiter/innen zu Hygienemaßnahmen
- Nicht-bauliche Maßnahmen zur Nutzung des Außenbereichs bei schlechterem Wetter (Heizpilz, Sonnenschirm, etc.)
- Einmalartikel zur Umsetzung von Hygienemaßnahmen, wie Schnelltests, Desinfektionsmitteln und Schutzmasken.
Welche Digitalisierungsmaßnahmen können gefördert werden?
Diese Kosten können für den kompletten Förderzeitraum bis zu einer Höhe von 10.000 Euro geltend gemacht werden:
- Aufbau oder Erweiterung eines Online-Shops
- Eintrittskosten bei großen Plattformen
- Lizenzen für Videokonferenzsystem
- Bearbeitung/Aktualisierung des Internetauftritts/der Homepage zur Umsetzung von Click-and-Collect oder Click-and-Meet Konzepten
- Anschaffung von Hardware und Software-Lizenzen zur Umsetzung von Homeoffice-Lösungen
- Investitionen digitales Marketing (u.a. Social Media, SEO, SEA, E-Mail-Marketing)
- Neuinvestitionen in Social-Media-Aktivitäten
- Kompetenz-Workshops in digitalen Anwendungen
- Weiterbildungsmaßnahmen zur Weiterentwicklung digitaler Geschäftsmodelle
- Update von Softwaresystemen zur Weiterentwicklung digitaler Geschäftsmodelle
- Implementierung von digitalen Buchungs-, Reservierungs- und Warenwirtschaftssystemen
- Wechsel des Kassensystems, um neue digitale Services zu ermöglichen z. B. „am Tisch per Handy ordern“
- Entwicklung oder Anpassung App für Kundenregistrierung
- Ausrüstung zur Bereitstellung digitaler Service Angebote (Kamera, Mikrofon, etc.)
- Foto-/Video-Shootings, wenn sie zur Ausübung der betrieblichen oder selbstständigen Tätigkeit erforderlich sind
- Förderungsfähig sind auch Anschaffungen und Erweiterung von elektronischen Aufzeichnungssystemen im Sinne des § 146a Abgabenordnung (AO).
Neustarthilfe Plus unterstützt Soloselbständige
Die Neustarthilfe Plus unterstützt wie die Neustarthilfe Soloselbständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten, die Umsatzeinbußen infolge der Corona-Pandemie zu beklagen haben. Die Antragsfrist endet am 31. Oktober 2021.
- Soloselbstständige erhalten bis zu 4.500 Euro
- Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften bis zu 18.000 Euro.
Mehr dazu finden Sie im Beitrag: Neustarthilfe Plus: Soloselbständige können jetzt Anträge stellen – Ecovis Unternehmensberater
Diese Regeln gelten weiterhin in der Überbrückungshilfe III Plus
Wer kann Überbrückungshilfe III Plus beantragen?
- Überbrückungshilfe III Plus können alle Unternehmen nutzen, die einen coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat 2019 verzeichnen.
- Das Unternehmen darf sich am 31. Dezember 2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befunden haben.
- Der Betrieb muss vor dem 1. November 2020 gegründet worden sein.
Muss der Umsatzrückgang in jedem einzelnen Monat bestehen?
Ja, Überbrückungshilfe III Plus kann nur für Monate mit einem Umsatzrückgang um 30 Prozent gewährt werden. Umsatzausfälle, die auf saisonale Schwankungen zurückzuführen sind, können nicht angerechnet werden.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Umsatzeinbruch des Unternehmens im Fördermonat.
Die Überbrückungshilfe III Plus erstattet im Fördermonat im Vergleich zum Referenzmonat des Jahres 2019
- bis zu 100 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch > 70 Prozent
- bis zu 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch ≥ 50 Prozent und ≤ 70 Prozent
- bis zu 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch ≥ 30 Prozent und < 50 Prozent
Kosten, die im Rahmen der Sonderregelung für die Veranstaltungs- und Kulturwirtschaft sowie der Pyrotechnik angesetzt werden, sind mit bis zu 90 Prozent förderfähig.
Wer stellt den Antrag?
Wie auch für die Überbrückungshilfe wird die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III Plus von einem prüfenden Dritten übernommen, z.B. Steuerberater des Unternehmens. Der Antrag wird über das Portal des Bundes eingereicht.
Welche Kosten sind förderfähig?
Eine detaillierte Liste mit allen förderfähigen Kosten finden Sie in den FAQs der Überbrückungshilfe III Plus unter dem Punkt 2.4. FAQ zur Überbrückungshilfe III Plus (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)
Welcher Förderzeitraum gilt für die Überbrückungshilfe III Plus?
Überbrückungshilfe III Plus kann für den Zeitraum Juli bis September 2021 beantragt werden.
Mehr Informationen und alle FAQs finden Sie hier: Überbrückungshilfe Unternehmen – FAQ zur Überbrückungshilfe III Plus (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)
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Ansprechpartner
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Tel.: +49 351-26 31 5 17
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