Sonderprogramm für Investitionen im Verarbeitenden Gewerbe in Mecklenburg-Vorpommern
Die Erweiterung der Investitionsförderung aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und die Bezuschussung im Rahmen der Bundesregelung Kleinbeihilfen Investitionen im Verarbeitenden Gewerbe führt zu höheren Fördersätzen um bis zu 20 Prozentpunkten. Dadurch werden Anreize für neue Investitionen im Verarbeitenden Gewerbe geschaffen, die die Beschäftigungs- und Einkommenssituation in Mecklenburg-Vorpommern verbessern und die Wirtschaft nachhaltig ankurbeln.
Die vollständigen Antragsunterlagen müssen bis zum 30.09.2021 beim Landesförderinstitut vorliegen.
Zur Vorbereitung und Antragstellung können sich Interessenten an dem beigefügten Programmblatt orientieren:
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