Solarpaket I in Kraft getreten: Das ändert sich jetzt
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Solarpaket I in Kraft getreten: Das ändert sich jetzt

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Die Energiewende schreitet stetig voran. Am 16. Mai 2024 ist das Solarpaket I größtenteils in Kraft getreten, das den Weg für den Ausbau der Photovoltaik (PV) in Deutschland ebnet. Dieses Gesetzespaket entbürokratisiert den Bau und Betrieb von PV-Anlagen deutlich und stellt damit wichtige Weichen, um die Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erreichen. Andreas Steinberger kennt die Details.

Deutliche Vereinfachungen für Privatpersonen

Über das Solarpaket I haben wir in der Vergangenheit bereits ausführlich berichtet. Eines der Hauptziele des Solarpakets ist es, Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen den Einstieg in die Solarenergie zu erleichtern.

Die Inbetriebnahme von Balkonkraftwerken wird deutlich unkomplizierter und schneller möglich gemacht. Die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt, die Registrierung bei der Bundesnetzagentur wurde auf wenige Daten reduziert. Aber auch leistungsfähigere Anlagen (mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere) und die Stromeinspeisung über die Steckdose werden erlaubt.

Einfachere Solarnutzung für Mieter

Eine wichtige Neuerung ist die „Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“. Damit können Mieterinnen und Mieter in Mehrfamilienhäusern künftig günstigen Solarstrom direkt von Dächern, Garagen oder Batteriespeichern nutzen, ohne den Umweg über das öffentliche Netz gehen zu müssen. Zusätzliche Regelungen wie eine vereinfachte Abrechnung schaffen mehr Klarheit.

Darüber hinaus wird Mieterstrom auch auf Gewerbe- und Nebengebäuden gefördert, sofern der Stromverbrauch ohne Netzdurchleitung erfolgt.

Attraktivere Förderung für Gewerbe und Freiflächen

Aber auch für Gewerbe und den Bau von Freiflächenanlagen bringt das Solarpaket Erleichterungen. Die Direktvermarktungspflicht für Anlagen über 100 kW entfällt, Überschussmengen können einfach ins Netz eingespeist werden (allerdings ohne Vergütung). Die Förderung von Dach-PV bis 750 kW und für spezielle Anlagen wie Agri-PV oder Parkplatz-Anlagen wird attraktiver gestaltet.

Gleichzeitig werden Mindestkriterien für mehr Natur- und Umweltschutz bei neuen Freiflächen-Parks eingeführt. Weitere Details zum Solarpaket I finden Sie in unserem Artikel oder auf der Website des BMWK.

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Ansprechpartner

Andreas Steinberger
Unternehmensberater in Dingolfing, Straubing
Tel.: +49 8731-7596-0

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