Bundeskabinett beschließt Solarpaket I: Erleichterter Ausbau der Solarenergie
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Bundeskabinett beschließt Solarpaket I: Erleichterter Ausbau der Solarenergie

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Die Bundesregierung hat weitere Gesetzespakete zum Ausbau der erneuerbaren Energien auf den Weg gebracht. Im Rahmen eines am 16. August 2023 beschlossenen Maßnahmenpakets (Solarpaket I) sollen bürokratische Hürden beim Ausbau der Solarenergie abgebaut werden. Außerdem wurde ein Gesetzentwurf zur kommunalen Wärmeplanung (Wärmeplanungsgesetz – WPG) verabschiedet. Andreas Steinberger kennt die Details.

Erleichterter Ausbau von Solarenergie

Das Solarpaket I sieht eine Vereinfachung der Installation von Solarmodulen auf Dächern, Balkonen und Freiflächen vor. Die bisher komplizierte Anmeldung von Solaranlagen auf Balkonen soll künftig durch eine Anmeldung im Marktstammregister der Bundesnetzagentur ersetzt und auf wenige einzugebende Daten beschränkt werden. Vorgesehen ist auch, dass bei Neu-Anlagen übergangsweise die alten Zähler verwendet werden können, um eine sofortige Umrüstung auf Zweirichtungszähler zu vermeiden. Die bereits installierten Zähler laufen dann rückwärts, wenn Strom aus der Anlage eingespeist wird.

Neue Regelungen für die „Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“

Nach diesem Modell kann der Solarstrom künftig direkt an die Mieterinnen und Mieter des Wohngebäudes weitergegeben werden. Die Weitergabe des Solarstroms innerhalb des Gebäudes soll weitestgehend von Lieferantenpflichten befreit und die PV-Betreiber von der Reststromlieferpflicht entbunden werden. Für den Strom, der nicht durch die Dachanlage gedeckt werden kann, können Mieterinnen und Mieter künftig eigenständig einen Zusatztarif mit einem Versorger abschließen.

Verbesserungen beim Mieterstrom und Netzanschlussverfahren

Verbesserungen gibt es auch beim Mieterstrom. Dieser wird künftig auch auf Gewerbegebäuden und Nebenanlagen wie Garagen gefördert, sofern der Solarstrom ohne Netzdurchleitung verbraucht wird. Eine Förderung der innerhalb des Gebäudes verbrauchten Strommenge ist nicht vorgesehen. Eine etwaige Überschusseinspeisung wird weiterhin nach dem EEG vergütet. Das vereinfachte Netzanschlussverfahren wird auf Anlagen bis 30 kW (bisher 10,8 kW) ausgeweitet.

Änderungen in der Direktvermarktung

Zudem wird die bisher verpflichtende Direktvermarktung für Anlagen über 100 kW gelockert. Künftig können Anlagenbetreiber, die bisher dieser Verpflichtung unterlagen, ihre Überschussmengen ohne Vergütung (aber auch ohne Direktvermarktungskosten) an den Netzbetreiber abgeben. Hiervon sollen insbesondere Anlagen mit hohem Eigenverbrauch profitieren. Damit soll verhindert werden, dass Anlagenbetreiber trotz größerer Dachkapazitäten unter 100 kW dimensionieren.

Auch die technischen Anforderungen an Anlagen bis 25 kW in der Direktvermarktung werden erleichtert. Hintergrund ist, dass Direktvermarkter in der Regel erst bei größeren Anlagen steuernd eingreifen. Die optionale Direktvermarktung wird dadurch für diese PV-Anlagen günstiger. In den Verträgen kann jedoch eine Steuerbarkeit (z.B. über Smart-Meter) vereinbart werden.

Änderungen in der Erschließung von Gebäuden im Außenbereich

Auch die Erschließung von Gebäuden im Außenbereich wird erleichtert. Im EEG 2012 wurde geregelt, dass PV-Anlagen auf Nichtwohngebäuden im Außenbereich, also auf Flächen außerhalb von Bebauungsplänen oder bebauten Ortsteilen, nicht die Vergütung für Dachanlagen, sondern nur die niedrigere Vergütung für Freiflächenanlagen erhalten.

Hintergrund war, dass Gebäude im Außenbereich häufig vorrangig zum Zweck der Errichtung einer PV-Anlage auf dem Dach errichtet wurden („Solarstadl“). Mit der Neuregelung wurde dies ab dem 01.04.2012 ausgeschlossen. Die Regelung bleibt grundsätzlich bestehen. Allerdings wird der Stichtag auf den 01.03.2023 geändert. Damit wird die Errichtung von Dachanlagen auf Gebäuden im Außenbereich, die in den letzten 10 Jahren errichtet wurden, ermöglicht. Damit werden weitere Dachflächen erschlossen, ohne erneut Anreize für „Solarstadl“ zu setzen. Zudem werden die Regelungen für die umfassende Erneuerung (Repowering) bestehender Dachanlagen deutlich verbessert.

Erweiterung des Freiflächenausbaus

Das Paket enthält auch umfassende Regelungen für einen nachhaltigen Freiflächenausbau mit dem Ziel, mehr Flächen für Solarparks zur Verfügung zu stellen, ohne dass dies zu einem höheren Flächenverbrauch führt. Besonders gefördert wird daher die kombinierte Nutzung von Flächen für die Landwirtschaft und PV-Module (Agri-PV-Anlagen). Darüber hinaus sollen vermehrt versiegelte Flächen (z.B. Parkplätze) genutzt werden. Strenge Schutzgebiete bleiben jedoch weiterhin ausgenommen.

Der Zubau von PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen wird jedoch auf 80 Gigawatt bis 2030 begrenzt. Außerdem soll ein Recht auf Verlegung von Anschlussleitungen für Erneuerbare-Energien-Anlagen (nicht nur PV-Anlagen) auf Grundstücken und Verkehrswegen eingeführt werden (wie bereits beim Stromnetz- oder Breitbandausbau).

Kommunale Wärmeplanung nimmt Fahrt auf

Ein weiterer wesentlicher Schritt wurde mit dem Entwurf eines Gesetzes zur kommunalen Wärmeplanung getan. Das Wärmeplanungsgesetz (WPG-E) soll Bürgerinnen und Bürgern sowie Gewerbetreibenden Sicherheit über die zukünftige Wärmeversorgung vor Ort geben. Das Wärmeplanungsgesetz steht in engem Zusammenhang mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und soll klimafreundliches Heizen fördern. Der aktuelle Stand zum GEG ist hier zusammengefasst: Gebäudeenergiegesetz (GEG-Novelle) (ecovis.com)

Mit dem Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes werden die Länder verpflichtet, für die Erstellung von Wärmeplänen zu sorgen. In der Regel werden die Städte und Gemeinden diese Planungsaufgabe übernehmen. Konkret müssen Städte ab 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026, kleinere Städte und Gemeinden bis zum 30. Juni 2028 einen solchen Plan vorlegen. Für kleinere Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnern ist ein vereinfachtes Wärmeplanungsverfahren vorgesehen. Der Entwurf enthält jedoch nur die Verpflichtung zur fristgerechten Vorlage der Planung. Eine verbindliche Verpflichtung zur Durchführung der Wärmeplanung sieht der Entwurf nicht vor.

Ausblick

Als nächster Schritt wird sowohl das „Gesetz zur Änderung des Erneuerbaren-Energien-Gesetz und weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung“ als auch das Wärmeplanungsgesetz (WPG) in den Bundestag eingebracht. Alle Details zum Solarpaket finden Sie hier: Solarpaket (www.bmwk.de)

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Ansprechpartner

Andreas Steinberger
Unternehmensberater in Dingolfing, Straubing
Tel.: +49 8731-7596-0

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