Die wichtigsten Förderprogramme zur Digitalisierung
Deutschland hinkt in der Digitalisierung hinterher. Damit sich das ändert, haben Bund und Länder Förderprogramme aufgelegt, die die deutsche Wirtschaft in eine digitale Zukunft begleiten sollen. Ein Überblick.
Sie unterstützen Unternehmer bei der Anschaffung spezieller Hard- und Software, fördern Beratungsleistungen von IT-Profis, die Implementierung eines Web-Shops und Investitionen in IT-Sicherheit und Datenschutz. Die Regierung will Unternehmern dabei helfen, in eine digitale Zukunft zu investieren und hat dazu eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten auf den Weg gebracht. Die Wichtigsten finden Sie hier:
Übersicht: Die wichtigsten Fördermittel des Bundes zur Digitalisierung des Mittelstandes
Förderung unternehmerischen Know-hows
Das Fördermittel für Beratungsleistungen bis zu einem Volumen von 3.200 Euro
Förderung für
- Junge Unternehmen bis zwei Jahre
- Bestandsunternehmen ab drei Jahren
- Unternehmen in Schwierigkeiten
Gefördert werden
- Beratung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung
- Spezielle Beratungen z. B. zur Fachkräftegewinnung, zu Nachhaltigkeit und Umweltschutz
Keine Förderung für
- Freie Berufe wie z. B. Anwälte, Notare, Apotheker, Wirtschaftsprüfer
- Unternehmen in Insolvenz
- Gemeinnützige Unternehmen und Vereine sowie Stiftungen
Antragstellung
- Antragstellung nur über registrierte Unternehmensberatungen möglich
go-digital
Das Programm für Investitionen in spezielle Hard- und Software sowie IT-Sicherheit
Gefördert werden
- Förderhöhe: 50 %
- Maximaler Beratertagessatz: 1.100 Euro
- Förderumfang bis maximal 30 Tage in einem Zeitraum von sechs Monaten
- Gesamt bis zu 16.500 Euro Förderung
IT-Sicherheit
- IT-Sicherheit muss in jedem Fall enthalten sein
Beratung & Antrag
- Antragstellung nur über registrierte Unternehmensberatung
- Beratungsleistung in zwei Schritten:
- Potenzialanalyse und grobes Realisierungskonzept
- Konkretisierung und Umsetzung des Realisierungskonzepts
Digital Jetzt
Das neue Programm, das endlich auch die Umsetzung der Digitalisierung fördert
Zwei förderfähige Module
- Modul 1: Investitionen in digitale Technologien
- Modul 2: Investitionen in die Qualifizierung der Beschäftigten
Förderhöhe
- Reduziert sich ab 01. Juli 2021 (Werte in Klammern)
- Bis 50 Beschäftigte: max. 50 (40) %
- Bis 250 Beschäftigte: max. 45 (35) %
- Bis 499 Beschäftigte: max. 40 (30) %
Fördersumme
- bis zu 50.000 Euro pro Unternehmen
- bis 100.000 Euro bei Wertschöpfungsketten
- Mindeststummen:
- 17.000 Euro in Modul 1
- 3.000 Euro in Modul 2
Übersicht: Digitalisierungs-Fördermittel der Länder Bayern und Sachsen
Digitalbonus.Bayern
Laufzeit bis 2023 verlängert
Zwei Förderbereiche
- Entwicklung, Einführung und Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen, durch IKT-Hardware, IKT-Software sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen
- Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit
Gefördert werden
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Bayern
Förderhöhe
- Fördersatz bis zu 50 % bei kleinen und bis zu 30 % bei mittleren Unternehmen
Fördersumme
- Mindestens 4.000 Euro
Förderarten
- Digitalbonus Standard
- bis 10.000 Euro
- Digitalbonus Plus
- bis 50.000 Euro
- 4.000 Euro Fördersumme
E-Business (Sachsen)
Anträge für 2021 können gestellt werden.
Förderbereiche
- Planung, Konzipierung und Vorbereitung von Projekten
- Technische Realisierung
- Erwerb von Software und für deren Nutzung notwendige Hardware
- Einführung der entwickelten Lösungen, inkl. Schulungen
- Basislösungen sind nicht förderfähig
Gefördert werden
- Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen
Förderhöhe
- Bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- 10 % Bonusförderung, wenn das Unternehmen mindestens für die Dauer des geförderten Vorhabens tarifliche oder tarifgleiche Löhne zahlt
- Max. 50.000 Euro
Frist & Dauer
- Mit der Umsetzung des Vorhabens kann nach Antragseingang bei der SAB begonnen werden
- Das Risiko, die beantragte Zuwendung nicht, nicht in der geplanten Höhe oder nicht zu dem geplanten Zeitpunkt zu erhalten, trägt der Antragsteller
- Die Projekte sollen nicht länger als 12 Monate dauern
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