Gesetzgeber ermöglicht Online-Gründung einer GmbH ab 01.08.2022
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Gesetzgeber ermöglicht Online-Gründung einer GmbH ab 01.08.2022

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Ab August kann eine GmbH auch online gegründet werden. Die Möglichkeit, eine GmbH online zu gründen, wurde mit dem „Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG)“ geschaffen. Mit dem DiRUG setzt Deutschland die Vorgaben der EU-Digitalisierungsrichtlinie um. Alexander Waschinger kennt die Details.

Das Gesetz erweitert die Möglichkeiten der Online-Beglaubigung von Handelsregisteranmeldungen. So kann das notarielle Verfahren der Onlinebeurkundung auch bei einstimmigen satzungsändernden Gesellschafterbeschlüssen sowie bei der Sachgründung einer GmbH genutzt werden. Damit ist es möglich, eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) online zu gründen, ohne das Notariat aufsuchen zu müssen.

Voraussetzung ist ein deutscher elektronischer Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet ist. Die Unterschriften werden als qualifizierte elektronische Signaturen geleistet. Das Verfahren umfasst die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags sowie der für die GmbH-Gründung erforderlichen Beschlüsse. Ergänzend kann das Online-Verfahren auch für Anmeldungen zum Partnerschafts-, Genossenschafts- und Vereinsregister genutzt werden.

Darüber hinaus wird das DiRUG zu einer Vereinfachung bei der Offenlegung von Unternehmenszahlen für publizitätspflichtige Unternehmen führen. Bisher mussten die Bilanzzahlen elektronisch beim Bundesanzeiger eingereicht und veröffentlicht werden. Künftig sollen die Daten direkt an das Unternehmensregister übermittelt werden. Hierfür ist eine Registrierung und Identifizierung beim Unternehmensregister erforderlich. Leider entfallen durch die Änderungen nicht die Gebühren.

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Ansprechpartner

Alexander Waschinger
Unternehmensberater in Dingolfing, Straubing
Tel.: +49 8731-7596-0

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