Oktoberhilfe: Anträge jetzt stellen
Unternehmen und Soloselbständigen der bayerischen Landkreise, die schon im Oktober schließen mussten, gewährt der Freistaat außerordentliche Wirtschaftshilfen, um die finanziellen Ausfälle auszugleichen.
Vier bayerische Landkreise mussten coronabedingt schon im Oktober in den Lockdown. Die Ausfälle, die Unternehmen und Soloselbständige dadurch erlitten, soll die Oktoberhilfe abfangen.
Wer kann Oktoberhilfe beantragen?
Die Wirtschaftshilfe beantragen können
- direkt von der Schließung betroffene Unternehmen und Soloselbständige, wie Gastronomiebetriebe, Beherbergungsbetriebe, Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege und Institutionen und Einrichtungen der Freizeitgestaltung.
- indirekt von der Schließung betroffene Unternehmen und Soloselbständige, die nachweisen können, dass sie 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Maßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen und aufgrund des Lockdowns 80 Prozent Umsatzeinbruch im Oktober verzeichneten, z.B. Unternehmen der Veranstaltungsbranche
- Mischbetriebe, wenn der Umsatz aller wirtschaftlicher Standbeine schließungsbedingt um 80 Prozent eingebrochen ist, Z.B. Bäckerei mit angeschlossenem Café
- verbundene Unternehmen, wenn mehr als 80 Prozent des verbundweiten Umsatzes auf direkt oder indirekt betroffene Verbundunternehmen oder Mischbetriebe im Verbund entfällt.
Von den Schließungen vor dem 1. November 2020 betroffen waren
- Landkreis Berchtesgadener Land (Lockdown ab 20. Oktober 2020)
- Landkreis Rottal-Inn (Lockdown ab 27. Oktober 2020)
- Stadt Augsburg (Lockdown ab 30. Oktober 2020)
- Stadt Rosenheim (Lockdown ab 30. Oktober 2020)
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Höhe der Oktoberhilfe beträgt 75 Prozent des Vergleichsumsatzes (Oktober 2019). Der Zuschuss wird anteilig für jeden Tag im Oktober und am 1. November 2020 berechnet, an dem ein Unternehmen von einem regionalen Lockdown betroffen war.
Soloselbstständige können als Vergleichsumsatz alternativ den durchschnittlichen Monatsumsatz im Jahre 2019 zugrunde legen, soweit sie diesen in den von einem regionalen Lockdown betroffenen Regionen erzielt haben.
Weitere staatliche Leistungen, die für den Förderzeitraum gezahlt werden, werden angerechnet. Das gilt vor allem für Leistungen der Überbrückungshilfe sowie Kurzarbeitergeld.
Laufzeit des Programms
Das Programm umfasst die Dauer der Schließungen im Oktober und am 1. November 2020. Konkret ergeben sich folgende Leistungszeiträume:
- für den Landkreis Berchtesgadener Land: 20.10. bis 1.11.2020 (13 Tage)
- für den Landkreis Rottal-Inn: 27.10. bis 1.11.2020 (6 Tage);
- für die Stadt Augsburg: 31.10. bis 1.11.2020 (2 Tage);
- für die Stadt Rosenheim: 31.10. bis 1.11.2020 (2 Tage).
Beihilferegelung
Die Oktoberhilfe fällt beihilferechtlich unter die „Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 (PDF )“, gegebenenfalls ergänzt durch die De-minimis-Verordnung. Durch die Inanspruchnahme von Oktoberhilfe sowie weiterer auf der Grundlage der „Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“ und der De-minimis-Verordnung gewährter Hilfen dürfen die beihilferechtlich zulässigen Höchstbeträge nach der „Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“ (derzeit 1.800.000 Euro) und der De-minimis-Verordnung (200.000 Euro) nicht überschritten werden.
Wie werden Anträge eingereicht?
Anträge für die Oktoberhilfe können nur durch einen prüfenden Dritten (Steuerberater, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer) auf der Antragsplattform des Bundes gestellt werden. Für die Bewilligung zuständig ist die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern.
Die Antragsfrist endet am 30. April 2021.
Die vollständige FAQ-Liste der Oktoberhilfe finden Sie hier.
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Ansprechpartner
Steffen Wartenberg
Tel.: +49 351-26 31 5 17
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