Neuauflage des Förderprogramms „Digitalbonus Bayern“
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Neuauflage des Förderprogramms „Digitalbonus Bayern“

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Das Förderprogramm „Digitalbonus Bayern“ geht in eine neue Runde und bietet kleinen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Bayern wieder die Möglichkeit, ihre Digitalisierungsprojekte und IT-Sicherheitsmaßnahmen finanziell fördern zu lassen. Das Programm läuft bis zum 31. Dezember 2027. Anträge sind ab sofort wieder möglich. Pro Jahr werden 30 Millionen Euro pro Jahr für das Förderprogramm zur Verfügung gestellt. Fördermittelexperte Andreas Steinberger kennt die Details.

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte in Bayern, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Weniger als 50 Mitarbeiter
  • Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro

Tipp: Bei der Bestimmung der Unternehmendaten ist nur auf das antragstellende Unternehmen abzustellen. Verflechtungen (Verbund) mit anderen Unternehmen müssen nicht berücksichtigt werden. Allerding sind verbundene Unternehmen bei der De-minimis-Erklärung zu berücksichtigen, damit der „Freibetrag“ im Verbund in Höhe von 300.000 in eine Zeitraum von 3 Jahren nicht überschritten wird.

Ausgeschlossen von der Förderung sind weiterhin unter anderem freie Berufe, Apotheken, Krankenhäuser, landwirtschaftliche Betriebe (mit Ausnahmen), von der Gewerbesteuer befreite Unternehmen sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung oder in Insolvenz.

Was wird gefördert?

Der Digitalbonus Bayern unterstützt zwei zentrale Bereiche:

  1. Digitalisierung: Hierunter fallen die Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von digitalen Produkten, Dienstleistungen und Prozessen.
  2. IT-Sicherheit: Gefördert werden Maßnahmen zur Einführung oder Verbesserung von IT-Sicherheitsprozessen im Unternehmen.

Förderumfang und -varianten

Es kann während der Laufzeit des Förderprogramms (01.07.2024-31.12.2027) je ein Antrag pro Förderbereich gestellt werden. Somit sind insgesamt also zwei Anträge möglich (Digitalisierung und IT-Sicherheit). Dabei können sie zwischen zwei Varianten wählen:

  1. Digitalbonus Standard:
    • Zuschuss von bis zu 7.500 Euro (bisher 10.000 Euro)
    • Fördersatz bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben
  2. Digitalbonus Plus:
    • Zuschuss von bis zu 30.000 Euro (bisher 50.000 Euro)
    • Fördersatz ebenfalls bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben

Der Digitalbonus Plus zielt auf besonders innovative Projekte ab, etwa im Bereich künstlicher Intelligenz, intelligenter Robotik oder moderner Simulationsmethoden. Für diese Variante ist eine detaillierte Beschreibung des Innovationsgehalts erforderlich. Die Mindestinvestitionssumme beträgt 4.000 Euro.

Antragsverfahren

Anträge sind über das Online-Antragsformular bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen. Damit das Förderprogramm nicht „überzeichnet“ wird, werden monatliche Antragskontingente zur Verfügung gestellt. Wenn das freigegebene Antragskontingent erreicht wurde, wird die Online-Plattform geschlossen. Eine Antragstellung ist dann erst wieder im Folgemonat möglich.

Nach der Antragstellung erfolgt eine Prüfung durch die Bezirksregierung. Bei positiver Entscheidung wird ein Zuwendungsbescheid erteilt. Nach Durchführung der geförderten Maßnahme ist ein Verwendungsnachweis einzureichen, auf dessen Basis die Auszahlung des Zuschusses erfolgt.

Wichtig: Nach Einreichung des Antrags erhält man eine Eingangsbestätigung. Nach Erhalt dieser darf mit dem Projekt (auf eigenes Risiko) begonnen werden. Der Bescheid muss nicht abgewartet werden.

Beispiel: Digitalisierung der Buchhaltungsprozesse

Im Rahmen des Förderprogramms können eine Reihe von Digitalisierungsprojekten umgesetzt werden, wie z.B. die Digitalisierung der Buchhaltung. Diese vorbereitende Digitalisierung schafft zudem eine solide Basis für die reibungslose Integration der ab 2025 verpflichtenden E-Rechnung und optimiert gleichzeitig die gesamte Finanzabteilung.

Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Transformationsprozess in Verbindung mit der Förderung. Kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular.

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Ansprechpartner

Andreas Steinberger
Unternehmensberater in Dingolfing, Straubing
Tel.: +49 8731-7596-0

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