Förderprogramm: Marktstrukturförderung der Landwirtschaft in Bayern

Förderprogramm: Marktstrukturförderung der Landwirtschaft in Bayern

3 min.

Eine wirtschaftlich erfolgreiche bayerische Landwirtschaft braucht auch leistungsfähige, ressourcenschonende und innovative Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen. Denn nur leistungsfähige Unternehmen können neue Absatzmärkte auf den nationalen und internationalen Lebensmittelmärkten erschließen. Im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den Ländlichen Raum besteht daher die Möglichkeit, die Wettbewerbsfähigkeit und Wertschöpfung der Ernährungswirtschaft zu fördern. Andreas Steinberger kennt die Details.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen für tierische Erzeugnisse wie Milch und Milcherzeugnisse sowie Fleisch und pflanzliche Erzeugnisse wie Mähdruschfrüchte, Kartoffeln, Obst und Gemüse, Gartenbauerzeugnisse. Ebenso können Investitionen zur Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechten Aufbereitung, Verpackung, Etikettierung, Verarbeitung oder Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse gefördert werden.

Förderfähig sind angemessene Aufwendungen für den Erwerb und die Herstellung neuer abschreibungsfähiger Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens:

  • für die Errichtung und Erweiterung von Kapazitäten einschließlich der technischen Anlagen,
  • zur innerbetrieblichen Rationalisierung durch Umstellung und/oder Modernisierung technischer Anlagen.

Wer wird gefördert?

Unternehmen, die landwirtschaftliche Erzeugnisse be-, verarbeiten oder vermarkten, weniger als 750 Personen beschäftigen oder einen Jahresumsatz von weniger als 200 Millionen Euro erzielen und deren unternehmerische Tätigkeit sich nicht gleichzeitig auf die Produktion landwirtschaftlicher Grunderzeugnisse erstreckt.

Wie hoch wird gefördert?

Investitionen für tierische und pflanzliche Erzeugnisse in Bayern:

  • bis zu 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, wenn der Betrieb ausschließlich ökologisch erzeugte Produkte verarbeitet und vermarktet

Investitionen für tierische und pflanzliche Erzeugnisse in Bayern, die nicht zu förderfähigen Erzeugnissen weiterverarbeitet werden:

  • bis zu 10 % bei mittleren Unternehmen und
  • bis zu 20 % bei Klein- und Kleinstunternehmen

Was sind die Voraussetzungen und Pflichten?

  • Erforderliches Mindestinvestitionsvolumen: 250.000 Euro
  • Maximal möglicher Zuschuss: 1,5 Millionen Euro
  • Baugenehmigungsbescheid oder Genehmigungsbescheid nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
  • Nachweis vertraglicher Bindungen mit Erzeugern oder Erzeugergemeinschaften über 40 % der verarbeiteten Rohstoffe für einen Zeitraum von 5 Jahren
  • Nachweis der Wirtschaftlichkeit des Projektes
  • Nachweis, dass mit der Investition eine Energie- und/oder Wassereinsparung verbunden ist (mindestens 10 % Einsparung oder Nachweis des aktuellen Standes der Technik)
  • Zweckbindungsfrist (geförderte Bauten und bauliche Anlagen 12 Jahre / Maschinen, technische Anlagen und Geräte fünf Jahre)
  • Einzelvorhaben müssen innerhalb von drei Jahren nach Bewilligung durchgeführt werden

Wie wird ein Antrag gestellt?

  • Projektbeginn: Grundsätzlich sind nur Ausgaben förderfähig, bei denen die Auftragsvergabe nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides erfolgt ist.
  • Die Antragstellung ist ganzjährig bis zu den jeweiligen Antragsfristen möglich.
  • Die Auswahl erfolgt auf der Grundlage einer Rangliste aus den bis zu den vorgegebenen Antragsfristen vollständig eingereichten Anträgen.
  • Die Rangliste basiert auf der erreichten Punktzahl, die anhand der zuordenbaren Auswahlkriterien für das dem Antrag zugrunde liegende Vorhaben ermittelt wurde.
  • Alle Projekte, die die vorgegebene Mindestpunktzahl überschreiten, werden in absteigender Reihenfolge gereiht.
  • Die Projekte mit den höchsten Punktzahlen werden so lange ausgewählt, bis das für die jeweilige Auswahlrunde festgelegte Budget ausgeschöpft ist.
  • Anträge, die die Fördervoraussetzungen nicht erfüllen, die vorgegebene Mindestpunktzahl nicht erreichen oder aufgrund ausgeschöpfter Mittel nicht berücksichtigt werden können, werden abgelehnt.

Förderprogramm Broschüre

Alle Informationen zum Fördermittel haben Ihnen unsere Unternehmensberater kompakt zusammengestellt:

Fördermittel Broschüre

 

Sie möchten das Förderprogramm für Ihr Projekt nutzen? Unsere Unternehmensberater helfen Ihnen gerne weiter. Schreiben Sie uns über das Kontaktformular.

Das könnte Sie ebenfalls interessieren: Wie gelingt eine stabile Unternehmensfinanzierung? (ecovis.com)

Ansprechpartner

Andreas Steinberger
Unternehmensberater in Dingolfing, Straubing
Tel.: +49 8731-7596-0

Newsletter für Unternehmer

Sie wollten keine Neuigkeiten mehr verpassen? Alles, was aktuell wichtig ist, stellen die ECOVIS Unternehmensberater für Sie im monatlichen Newsletter kompakt zusammen.