Lockdown Light: Diese Entschädigung bekommen Unternehmer

Lockdown Light: Diese Entschädigung bekommen Unternehmer

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Für Unternehmer, die im November ihren Betrieb schließen müssen, wird der bisherige Schutzschirm ausgeweitet und um eine außerordentliche Wirtschaftshilfe ergänzt. Das soll die Folgen für die Wirtschaft abfedern.

Immer mehr Menschen infizieren sich mit dem Corona-Virus. Um diese Welle zu brechen, gilt ab 2. November 2020 ein teilweiser Lockdown in Deutschland. Dieser soll vorerst den ganzen November andauern. Unternehmern, die ihren Betrieb schließen müssen, wurde eine außerordentliche Wirtschaftshilfe in Aussicht gestellt.

Was ist bisher bekannt?

Wer ist von den Schließungen betroffen?
Von den temporären Schließungen sind unter anderem Gastronomiebetriebe, Bars, Clubs und Diskotheken, aber auch Dienstleistungsbetriebe der Körperpflege, Messen, Kinos, Freizeitparks oder Fitness-Studios betroffen.

Wer kann die außerordentliche Wirtschaftshilfe in Anspruch nehmen?
Das Programm wird für Unternehmen, Betriebe, selbständigen Vereine und Einrichtungen, die von den Schließungen im November betroffen sind, aufgelegt. Auch die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft soll die Hilfen beantragen können.

Wie hoch ist die außerordentliche Wirtschaftshilfe?
Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können bis zu 75 % der Umsatzeinbußen des November 2020 erstattet bekommen. Berechnungsgrundlage sind die Umsätze aus November 2019.

Soloselbständige können alternativ dazu als Berechnungsgrundlage den durchschnittlichen Vorjahresumsatz 2019 zugrunde legen.

Bei jungen Unternehmen, die nach November 2019 gegründet wurden, werden als Grundlage für die Berechnung der Umsatzeinbußen die Umsätze von Oktober 2020 herangezogen.

Für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden die entsprechenden Prozentsätze nach Maßgabe der Obergrenzen der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben der EU noch ermittelt.

Muss ich die außerordentliche Wirtschaftshilfe zurückzahlen?
Nein. Es handelt sich um eine Kompensation für die Umsatzeinbußen, die den betroffenen Unternehmen durch den erneuten Lockdown entstehen. Die Wirtschaftshilfe muss daher nicht zurückbezahlt werden.

Kann die außerordentliche Wirtschaftshilfe beantragt werden, wenn beispielsweise bereits Überbrückungshilfe II bezogen wird?
Ja, zur außerordentlichen Wirtschaftshilfe kann gleichzeitig die Überbrückungshilfe II (Förderzeitraum August – Dezember) beantragt werden. Die außerordentliche Wirtschaftshilfe wird allerdings mit bereits erhaltenen staatlichen Leistungen für den Förderzeitraum November, wie zum Beispiel Kurzarbeitergeld oder Überbrückungshilfe, oder mit eventuell späteren Leistungen aus der Überbrückungshilfe verrechnet.

Wie kann ein Antrag gestellt werden?
Derzeit können keine Anträge gestellt werden. Nach den derzeitigen Planungen sollen die Anträge über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden. Hierzu wird ein vereinfachtes Verfahren einwickelt.

  • Es ist davon auszugehen, dass die Entwicklung einer Antragsplattform noch Zeit in Anspruch nehmen wird. Daher wird die Möglichkeit einer Abschlagszahlung geprüft.

Was wir noch nicht wissen?

Welche Fragen zur November-Schließung noch offen sind, lesen Sie hier: 

  • Werden Umsätze von Essen zum Mitnehmen oder Beherbergung von Geschäftsreisenden von der Wirtschaftshilfe abgezogen?
  • Wer reicht den Antrag ein?

Fazit des Ecovis Coronahilfen-Experten Andreas Steinberger

Die außerordentliche Wirtschaftshilfe ist zu begrüßen, da der erneute Lockdown Branchen betrifft, die seit Beginn der Krise wirtschaftlich am meisten leiden. Im Unterschied zu den bisherigen Unterstützungen, wie die Soforthilfe und Überbrückungshilfe wird nun zumindest im Zeitraum des teilweisen Lockdown auf die Umsatzeinbußen und nicht auf den Zuschuss auf Kosten abgestellt. Dies wäre ein erster Schritt, den bisher aus dem Raster gefallenen Soloselbständigen, die meist keine ansatzfähigen Fixkosten nachweisen können, einen Ausgleich für entgangene Umsätze also einen fiktiven Unternehmerlohn zukommen zu lassen. Allerdings bleibt abzuwarten, wie die Richtlinien tatsächlich umgesetzt werden.

Sobald uns weitere nähere Informationen vorliegen informieren wir Sie.

 

Ansprechpartner

Andreas Steinberger
Unternehmensberater in Dingolfing, Straubing
Tel.: +49 8731-7596-0

Unternehmensberater in Dresden, Steffen Wartenberg
Steffen Wartenberg
Tel.: +49 351-26 31 5 17
Unternehmensberater in Dresden
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