LfA: Neuer Energieliquiditätskredit für den Mittelstand
Zur Bewältigung der Energiepreiskrise und anderer wirtschaftlicher Herausforderungen führt die Förderbank Bayern einen neuen Energieliquiditätskredit mit obligatorischer 80-prozentiger Haftungsfreistellung ein, welcher bayerische Unternehmen und Freiberufler unterstützen soll. Die Beantragung und Auszahlung der Programme erfolgt über Ihre Hausbank. Anträge sind seit dem 01.12.2022 möglich.
Eckpunkte des Energieliquiditätskredit
Wer ist antragsberechtigt?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe mit einem Jahresumsatz (Konzernumsatz) von bis einschließlich 500 Millionen Euro, sofern sie von den steigenden Energiepreisen direkt oder indirekt betroffen sind.
Was wird finanziert?
Gefördert werden Investitionen und Betriebsmittel.
Wie hoch sind Darlehensmindest- und -höchstbetrag?
Es ist ein Darlehensbetrag zwischen 10.000 Euro und 10 Millionen Euro möglich.
Wer übernimmt das Kreditausfallrisiko?
Die LfA übernimmt 80 % und die Hausbank 20 % des Kreditausfallrisikos (80-prozentige Haftungsfreistellung, rückverbürgt durch den Freistaat Bayern)
Konditionen
- Laufzeit: bis zu 10 Jahre (flexible Tilgungsfreijahre 2/1/0)
- Zinssatz: Vorzugskonditionen am unteren Ende der Marktzinssätze. Aktuelle Zinssätze können Sie unter www.lfa.de/konditionen abrufen.
Wie läuft das Verfahren?
- Das Unternehmen beantragt den Kredit bei seiner Hausbank (Beantragung seit dem 01.12.2022 möglich).
- Bis zu einem LfA-Gesamtrisiko von 250.000 Euro gilt ein vereinfachtes Beantragungs- und Bearbeitungsverfahren; die LfA verzichtet auf eine eigene Risikoprüfung.
- Der Kreditantrag wird von der LfA geprüft, zugesagt und über die Hausbank ausgezahlt.
Sie haben Fragen zur Liquidität oder Finanzierung? Unsere Unternehmensberater helfen Ihnen gerne. Schreiben Sie uns per Kontaktformular.
Weitere Informationen zum Energieliquiditätskredit: lfa.de/energieliquiditaetskredit
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