Kurzarbeitergeld: Erleichterter Zugang bis 30.06.2023 verlängert
Aufgrund der aktuell unsicheren wirtschaftlichen Lage und der sich abzeichnenden Rezession hat das Bundeskabinett per Verordnung die Sonderregelungen zum erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld bis zum 30.06.2023 verlängert. Die Regelungen treten zum 01.01.2023 in Kraft.
Voraussetzungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld
Damit gelten folgende Voraussetzungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld:
- die Zahl der Arbeitnehmer:innen, die vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, für die Betriebe von mindestens einem Drittel auf mindestens 10 Prozent abgesenkt bleibt und
- auf den Aufbau negativer Arbeitssalden vor der Gewährung von Kurzarbeitergeld wird weiterhin vollständig verzichtet.
- Leiharbeitnehmer:innen können weiterhin Kurzarbeitergeld beziehen.
Ziel der Verordnung ist es, den Erhalt von Arbeitsplätzen zu sichern und Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Zeitarbeitsunternehmen sollen in die Lage versetzt werden, ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu halten. Weitere Informationen zum Kurzarbeitergeld: www.arbeitsagentur.de/corona-kurzarbeit
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