Krisenfrüherkennung nach § 1 StaRUG: Was müssen Unternehmen beachten?
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Krisenfrüherkennung nach § 1 StaRUG: Was müssen Unternehmen beachten?

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Seit dem 1. Januar 2021 sind alle Kapitalgesellschaften gemäß § 1 StaRUG verpflichtet, ein Krisenfrühwarnsystem zu implementieren. Ziel ist es, Unternehmenskrisen frühzeitig zu erkennen und zu bewältigen, noch bevor sie existenzbedrohend werden. Alexander Waschinger kennt die Details und gibt praxisorientierte Hinweise zur Umsetzung.

Krisenfrüherkennung nach § 1 StaRUG

Gemäß § 1 StaRUG sind alle haftungsbeschränkten Unternehmen dazu verpflichtet, ein Krisenfrühwarnsystem zu implementieren. Die Geschäftsführung von Kapitalgesellschaften ist demnach verpflichtet, ein Überwachungssystem einzurichten, das es ermöglicht, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung frühzeitig zu erkennen.

Dazu gehören die Implementierung von Kontroll- und Frühwarnsystemen, die fortlaufende Überwachung von Liquiditätsentwicklungen und die regelmäßige Bewertung von Risiken, die die Fortführung des Unternehmens gefährden könnten. Ziel ist es, Krisen möglichst frühzeitig zu erkennen und Gegenmaßnahmen einzuleiten, um eine Insolvenz zu vermeiden.

Auch für Personengesellschaften ist die Krisenfrüherkennung von hoher Relevanz, da Krisen sich direkt auf das Vermögen der Eigentümer auswirken können.

Die Pflichten nach § 1 StaRUG im Überblick

  • Einrichtung eines Früherkennungssystems: Unternehmen müssen ein effektives Früherkennungssystem einrichten, das frühzeitig auf mögliche Krisensituationen hinweist.
  • Regelmäßige Überprüfung und Anpassung: Das Früherkennungssystem muss regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden, um sicherzustellen, dass es den aktuellen Gegebenheiten und Risiken des Unternehmens entspricht.
  • Dokumentation der Maßnahmen: Alle Maßnahmen zur Krisenfrüherkennung müssen sorgfältig dokumentiert werden. Dies umfasst sowohl die Implementierung des Früherkennungssystems als auch die durchgeführten Analysen und getroffenen Entscheidungen.

Implementierung eines Krisenfrüherkennungssystems

Die Implementierung eines Krisenfrüherkennungssystems variiert je nach Unternehmensgröße und -struktur. Dennoch gibt es einige wesentliche Elemente, die im Folgenden dargestellt werden.

Risikomanagement: Beginnen Sie mit der Identifizierung der spezifischen Risiken, denen Ihr Unternehmen ausgesetzt ist. Dazu können Marktrisiken, Kreditrisiken, Liquiditätsrisiken und operationelle Risiken gehören. Bewerten Sie diese Risiken hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und potenziellen Auswirkungen. Entwickeln Sie Strategien zur Risikominderung und legen Sie Verantwortlichkeiten für die Überwachung und Steuerung dieser Risiken fest.

Controlling und Reporting: Ein zeitnahes und aussagekräftiges Reporting-System ist unerlässlich, um die Unternehmensführung mit den notwendigen Informationen zu versorgen. Implementieren Sie beispielsweise ein Dashboard, das Schlüsselkennzahlen (KPIs) visualisiert und einen schnellen Überblick über die finanzielle Gesundheit und Leistungsfähigkeit des Unternehmens bietet. Regelmäßige Finanzberichte sollten Analysen zu Cashflow, Profitabilität, Verschuldungsgrad und weiteren relevanten finanziellen Aspekten enthalten.

Organisatorische Maßnahmen: Definieren Sie klare Verantwortlichkeiten und Prozesse für die Krisenfrüherkennung. Dies umfasst die Zuweisung von Aufgaben an spezialisierte Teams oder Mitarbeiter, die Schulung des Personals bezüglich der Bedeutung und Erkennung von Krisensignalen und die Einrichtung von Kommunikationskanälen, um sicherzustellen, dass relevante Informationen effektiv an die Geschäftsleitung weitergeleitet werden.

Freiheiten bei der Ausgestaltung nach StaRUG

Das StaRUG bietet Unternehmen Spielraum bei der Gestaltung ihres Krisenfrüherkennungssystems. Nutzen Sie diese Flexibilität, um ein System zu entwickeln, das zu den spezifischen Anforderungen und Risikoprofilen Ihres Unternehmens passt. Verschiedene Verfahren sind denkbar, darunter:

Krisenfrüherkennung über Kennzahlen: Wählen Sie Kennzahlen, die für Ihr Geschäftsmodell relevant sind. Dies könnten zum Beispiel Liquiditätsraten, Eigenkapitalquoten, Auftragseingänge oder das Verhältnis von aktuellen Verbindlichkeiten zu Umsatzerlösen sein. Setzen Sie Schwellenwerte fest, bei deren Unterschreitung eine detaillierte Analyse und möglicherweise Gegenmaßnahmen erforderlich sind.

Krisenfrüherkennung über Frühindikatoren: Beobachten Sie sorgfältig Signale, die auf zukünftige Veränderungen hinweisen könnten, wie etwa Veränderungen im Kaufverhalten der Kunden, Verschiebungen in der Branchendynamik oder technologische Entwicklungen. Das Monitoring sozialer Medien und Kundenfeedback kann ebenfalls wertvolle Frühwarnsignale liefern.

Krisenfrüherkennung über schwache Signale: Seien Sie aufmerksam gegenüber unspezifischen, aber potenziell bedeutungsvollen Veränderungen in Ihrer Umwelt, wie neue Gesetzesinitiativen, geopolitische Verschiebungen oder Nachhaltigkeitstrends. Diese können langfristige strategische Anpassungen erforderlich machen.

Krisenfrüherkennung als Chance nutzen

Die Einrichtung eines Krisenfrühwarnsystems nach § 1 StaRUG ist mehr als eine gesetzliche Anforderung; es ist eine Chance, die Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu stärken. Durch die proaktive Identifikation und Bewältigung von Risiken können nicht nur Krisen vermieden, sondern auch Chancen für nachhaltiges Wachstum erkannt werden. Unsere Unternehmensberater unterstützen Sie gerne bei der Einrichtung und Überwachung des Früherkennungssystems. Schreiben Sie uns per Kontaktformular.

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Ansprechpartner

Alexander Waschinger
Unternehmensberater in Dingolfing, Straubing
Tel.: +49 8731-7596-0

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