Klimaschutzvertrag: Staatliche Förderung zur Umstellung auf klimaneutrale Produktion
Energieintensive Unternehmen können sich ab sofort für sogenannte „Klimaschutzverträge“ bewerben. Damit erhalten Unternehmen staatliche Unterstützung, wenn sie ihre Produktion klimaneutral umgestalten wollen. Davon sollen nicht nur Großkonzerne, sondern auch mittelständische Unternehmen profitieren. Andreas Steinberger kennt die Einzelheiten.
Klimaneutral produzieren
Unternehmen aus besonders energieintensiven Branchen können sich demnächst um so genannte Klimaschutzverträge bewerben. Interessierte Unternehmen können seit dem 6. Juni 2023 für einen Zeitraum von zwei Monaten am Vorbereitungsverfahren teilnehmen, um staatliche Fördermittel zu beantragen. Das BMWK weist darauf hin, dass die Teilnahme am Vorbereitungsverfahren Voraussetzung für die spätere Teilnahme am Ausschreibungsverfahren ist, bei dem Unternehmen ihre Projekte einreichen können. Die entsprechenden Formulare müssen bis zum 7. August 2023 eingereicht werden. Die erste Ausschreibung soll noch in diesem Jahr erfolgen.
Was ist ein Klimaschutzvertrag?
Ein Klimaschutzvertrag ist eine Vereinbarung, bei der der Staat einem Unternehmen eine Ausgleichszahlung zusichert, um die Mehrkosten für eine umweltfreundlichere Produktion auszugleichen. Außerdem soll das Unternehmen gegen unvorhersehbare Faktoren wie z.B. Preisschwankungen bei Wasserstoff abgesichert werden. Diese Verträge zielen vor allem auf energieintensive Branchen wie die Stahl-, Zement-, Papier- oder Glasindustrie.
Um einen Klimaschutzvertrag zu erhalten, muss das Unternehmen zuvor zu 100 Prozent auf Ökostrom umgestiegen sein und bisher mindestens zehn Kilotonnen CO₂ pro Jahr ausgestoßen haben. Damit sollen Klimaschutzverträge nicht nur für Großunternehmen, sondern auch für energieintensive kleine und mittlere Unternehmen zugänglich gemacht werden. Ziel ist es, die Treibhausgasemissionen in der Industrie deutlich zu senken und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen zu erhalten.
Konzept der Klimaschutzverträge
Im Rahmen von Klimaschutzverträgen sollen sowohl Investitions- als auch Betriebskosten über einen Zeitraum von 15 Jahren gefördert werden. Damit werden bisher nicht kalkulierbare Preisrisiken abgesichert. Die geförderten Unternehmen erhalten einen variablen Zuschuss, dessen Höhe sich an den jeweiligen Mehrkosten der klimafreundlichen Anlagen im Vergleich zu konventionellen Anlagen orientiert. Wird die klimafreundliche Produktion günstiger als die konventionelle, kehren sich die Zahlungen um. Die geförderten Unternehmen zahlen dann ihren Mehrerlös an den Staat. Ist das Produkt preisbestimmend geworden, kann der Klimaschutzvertrag aufgehoben werden.
Auktionsverfahren geplant
Für die Klimaschutzverträge ist ein mittlerer zweistelliger Milliardenbetrag vorgesehen. Das anschließende Auktionsverfahren folgt dem Prinzip „Günstigstes Gebot zuerst, bis das Geld alle ist“. Ziel dieses Auktionsverfahrens ist es, diejenigen Unternehmen zu fördern, die ihre Produktion am kostengünstigsten umstellen wollen. Deutschland ist Vorreiter bei dieser unbürokratischen Förderung, die bisher nur in den Niederlanden erprobt wurde.
Ob die Klimaschutzverträge auf diese Weise umgesetzt werden können, ist derzeit allerdings noch offen. Zum einen muss die EU-Kommission den Plänen noch zustimmen, da staatliche Industrieförderung immer auch die Frage nach möglichen Wettbewerbsverzerrungen in Europa aufwirft. Zweitens müsse das Geld im Bundeshaushalt bereitgestellt werden, der aber noch nicht verabschiedet ist. Weitere Informationen sowie die auszufüllenden Formulare finden Sie auf der Informationsseite des BMWK zum Vorbereitungsverfahren des Förderprogramms Klimaschutzverträge: www.bmwk.de/klimaschutzverträge
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