ChatGPT & Midjourney: KI-Anwendungen im Unternehmen
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ChatGPT & Midjourney: KI-Anwendungen im Unternehmen

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Spätestens seit dem Start von ChatGPT im November 2022 ist das Thema Künstliche Intelligenz (KI) in aller Munde. ChatGPT oder auch Midjourney sind sogenannte „generative KI-Anwendungen“, also Systeme, die aus vorhandenen Daten neue Inhalte wie Texte, Bilder, Audio oder Codes erzeugen. Die Anwendungen haben bereits vielfach Einzug in die Büros gehalten und sind kaum noch wegzudenken. Was Unternehmen beim Einsatz von KI-Anwendungen beachten sollten, weiß Alexander Waschinger.

Datenschutz

Derzeit ist die Datenverarbeitung von ChatGPT und ähnlichen Anwendungen sowie die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA ohne klare Rechtsgrundlage noch intransparent. Unternehmen sollten daher beim Einsatz von generativen KI-Systemen genau prüfen, wo die Datenverarbeitung stattfindet. Sensible und personenbezogene Daten sollten nicht in die Systeme eingespeist werden, da sie in die Trainingsdaten der KI-Anwendung einfließen könnten.

Urheberrecht

Normalerweise liegt das Urheberrecht bei der Person, die das Werk geschaffen hat. Wenn aber ein KI-System ein kreatives Werk schafft, wer ist dann der Urheber? Die Frage, wem das Urheberrecht an einem von einem KI-System geschaffenen kreativen Werk zusteht, ist derzeit unklar und kann unter Umständen zu Rechtsstreitigkeiten führen. Denn die Trainingsdaten von KI-Anwendungen stammen aus verschiedenen Quellen, einschließlich Büchern, so dass die generierten Inhalte auf Inhalten Dritter basieren können, die dem Urheberrecht unterliegen.

Haftungsvorschriften

Derzeit ist die Haftung für KI-Anwendungen nicht klar geregelt. Die Europäische Kommission hat daher im September 2022 einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, um die europäischen Haftungsregeln für fehlerhafte Produkte zu modernisieren und erstmals die Haftungsregeln für künstliche Intelligenz in der EU zu harmonisieren. Wir haben bereits darüber berichtet: Neue Haftungsvorschriften für Software und KI (ecovis.com)

Es ist zu erwarten, dass Unternehmen künftig persönlich für Schäden haften, die durch den Einsatz von KI-Anwendungen entstehen, weshalb besondere Vorsicht geboten ist.

Datenqualität

Die Qualität, Quantität und Gewichtung der Datensätze, mit denen KI-Anwendungen trainiert werden, haben einen großen Einfluss auf deren Output. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass KI-Anwendungen ungenaue, irreführende oder unter Umständen auch diskriminierende Aussagen generieren. Unternehmen sollten daher sicherstellen, dass KI-generierte Inhalte von Menschen überprüft werden.

Plugins

Die hinter ChatGPT stehende Firma Open AI hat kürzlich neue Plugins veröffentlicht, die eine direkte Integration von ChatGPT in Unternehmenssysteme ermöglichen. Diese Plugins ermöglichen beispielsweise die gezielte Suche in (Echtzeit-)Datensätzen oder die Erstellung personalisierter Anlageentscheidungen. Obwohl derzeit nur wenige Plugin-Funktionen auf dem Markt sind, ist davon auszugehen, dass die Anzahl in den nächsten Monaten und Jahren rapide ansteigen wird.

Unternehmen, die an einer zukünftigen Nutzung von KI über solche Plugins interessiert sind, sollten sich unbedingt frühzeitig und intensiv mit Fragen des Datenschutzes, des Urheberrechts und der Datensicherheit auseinandersetzen.

Ausblick

Es ist davon auszugehen, dass KI-Anwendungen in Zukunft eine immer wichtigere Rolle in Unternehmen spielen werden. Dabei ist es jedoch notwendig, dass sich Unternehmen intensiv mit den Themen Datenschutz, Urheberrecht, Haftungsrisiken und Qualitätssicherung auseinandersetzen, um möglichen Risiken vorzubeugen. Es ist daher ratsam, bereits jetzt die notwendigen Vorkehrungen für einen sicheren und effizienten Einsatz zu treffen.

Sie wollen Ihr Unternehmen fit für die Zukunft machen? Unsere Unternehmensberater unterstützen Sie bei der Initiierung neuer Anwendungen im Einklang mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen. Schreiben Sie uns per Kontaktformular oder an datenschutz-ub@ecovis.com.

Das könnte Sie ebenfalls interessieren: Wer haftet im Unternehmen bei einem DSGVO-Verstoß? (ecovis.com)

Ansprechpartner

Alexander Waschinger
Unternehmensberater in Dingolfing, Straubing
Tel.: +49 8731-7596-0

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