KfW-Sonderprogramm UBR – Hilfsprogramme für Unternehmen gestartet
Die Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und die damit verbundenen steigenden Energiepreise, gestörten Lieferketten und Sanktionen belasten viele Unternehmen. Mit einem neuen, zeitlich befristeten Kreditprogramm der KfW will die Bundesregierung die betroffenen Unternehmen unterstützen. Das KfW-Sonderprogramm UBR 2022 ist bis zum 31.12.2022 befristet. Anträge können seit Montag, den 09.05.2022 gestellt werden. Andreas Steinberger kennt die Details.
KfW-Sonderprogramm UBR 2022
Das KfW-Sonderprogramm dient der kurzfristigen Liquiditätssicherung von Unternehmen, die durch den Angriff Russlands auf die Ukraine oder die Sanktionen gegen Russland und Weißrussland betroffen sind. Der maximale Kreditbetrag pro Unternehmensgruppe beträgt 100 Mio. Euro. Die KfW bietet eine 90%ige Haftungsfreistellung für mittelständische Unternehmen mit einem jährlichen Gruppenumsatz von bis zu 500 Mio. Euro und eine 80%ige Haftungsfreistellung für alle Unternehmensgruppen oberhalb dieser Grenze an.
Zugangsvoraussetzungen
Nachgewiesene Betroffenheit durch die Sanktionen gegenüber Russland und Weißrussland oder die Kriegshandlungen in der Ukraine durch:
- Umsatzrückgang, wenn in den letzten 3 Jahren mindestens 10 % des durchschnittlichen Umsatzes in den Märkten Ukraine, Russland und Weißrussland erzielt wurden
- Nachgewiesene Produktionsausfälle in der Ukraine, Russland und Weißrussland oder fehlende Rohstoffe und Vorprodukte aus diesen Ländern
- Schließung von Produktionsstätten in der Ukraine, Russland und Belarus
- gestiegene Energiekosten (bei einem Energiekostenanteil am Umsatz von mindestens 3 % im Jahr 2021)
Kreditbetrag
Der Kredithöchstbetrag ist begrenzt auf
- 15 % des durchschnittlichen Umsatzes der letzten 3 Jahre oder
- 50 % der Energiekosten der letzten 12 Monate vor Antragstellung oder
- bei Krediten über 25 Mio. Euro: 50 % der Gesamtverschuldung oder 30 % der Bilanzsumme
Laufzeit und Zinsbindung
Finanziert werden können Investitionen und Betriebsmittel mit einer Kreditlaufzeit von bis zu 6 Jahren bei maximal 2 tilgungsfreien Anlaufjahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit. Der Zinssatz wird risikoadäquat ermittelt. Haftungsfreistellung in Höhe von 90 % für Unternehmen mit einem jährlichen Gruppenumsatz von bis zu 500 Mio. Euro. Oberhalb dieser Umsatzgrenze beträgt die Haftungsfreistellung 70 %.
KfW Sonderprogramm UBR 2022 – Konsortialfinanzierung
Im Rahmen des KfW-Sonderprogramms „Konsortialfinanzierung“ können Betriebsmittel- und Investitionsfinanzierungen mit einer Laufzeit von bis zu 6 Jahren begleitet werden. Die KfW übernimmt für ihre Risikobeteiligung die von den Finanzierungspartnern vereinbarten Konditionen, sofern diese auf Basis einer Bonitäts- und Risikoeinschätzung der KfW als angemessen angesehen werden und die Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens innerhalb eines Jahres nicht mehr als 10 % beträgt. Der maximale Anteil der KfW am Kreditrisiko einer Finanzierung beträgt 80 %.
Der Finanzierungsanteil der KfW beträgt in der Regel mindestens 25 Mio. Euro. Er ist begrenzt auf:
- 15 %des durchschnittlichen Umsatzes der letzten 3 Jahre oder
- 50 %der Energiekosten der letzten 12 Monate vor Antragstellung oder
- in angemessen begründeten Fällen, darf in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz der Darlehensbetrag auch höher sein als die vorgenannten Höchstbeträge und auf die Höhe des Liquiditätsbedarfs für 12 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen oder 6 Monate bei großen mittelständischen Unternehmenbemessen werden
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