Investitionsförderung für Kleinstunternehmen im ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommern

Investitionsförderung für Kleinstunternehmen im ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommern

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Zur Stärkung der Versorgungsmöglichkeiten entlang der Tourismustrecken im ländlichen Raum von Mecklenburg-Vorpommern soll in der aktuellen Förderperiode speziell die Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen des Gastronomiebereich in Mecklenburg-Vorpommern finanziell unterstützt werden. Dafür stehen in der aktuellen Förderperiode über den Fördertopf „Ländlicher Raum“ noch ca. 2,8 Mio. EUR zur Verfügung Nicht nur kleine Gastronomiebetriebe in M-V können sich um die Mittel bewerben – auch für andere Kleinstunternehmen des Handwerks, der Dienstleistungs- und Tourismusbranche sowie des verarbeitenden Gewerbes und des Einzelhandels stehen die Fördermittel zur Verfügung, sofern sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Unternehmenssitz im ländlichen Raum
  • Hauptumsatz im Radius von 50 km um die Betriebsstätte
  • Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeiter (VZÄ)
  • Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme von max. 2 Mio. EUR

Die Förderhöhe beträgt 30% der Investitionssumme und die Mittel aus der aktuellen Förderperiode stehen noch bis 2025 zur Bewilligung zur Verfügung.

Wir unterstützen Sie gern bei der Aufbereitung der Unterlagen und durch Begleitung und Beratung bei der Beantragung und Abrechnung der Fördermittel. Sprechen Sie uns an.

Ansprechpartner

Robert Kowalski
Unternehmensberater in Rostock, Lübeck, Osnabrück
Tel.: +49 381 128 740 0
Thomas Born
Unternehmensberater in Rostock, Osnabrück
Tel.: +49 381 128 740 0
Matthias Laudahn
Unternehmensberater in Rostock, Bremen, Osnabrück und Hannover
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